CAP Rechtsschutzversicherung

Produkte der CAP

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter von Garagen, Hobby- und Abstellräumen, Ferienwohnung/-haus sowie als Vermieter von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Liegenschaft

  • Streitigkeiten um gemeinschaftliche Kosten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten bei Stockwerkeigentum

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben eines Nachbarn

  • Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Enteignung oder Eigentumsbeschränkung

  • Vereinsrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Rechtsberatung für Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungskonvention bis CHF 3000

  • Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Zwangsverwertung oder Bauhandwerkerpfand

  • Einsprachen gegen Raumpläne

  • Streitigkeiten zwischen Genossenschaftern oder Miteigentümern

  • Eigentumsrecht für bewegliche Sachen

  • Streitigkeiten betreffend Kauf oder Verkauf von Immobilien

  • Streitigkeiten betreffend nicht selbstbewohnte Liegenschaften

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)

  • Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Optionen

  • Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer

  • Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter von Garagen, Hobby- und Abstellräumen, Ferienwohnung/-haus sowie als Vermieter von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Liegenschaft

  • Streitigkeiten um gemeinschaftliche Kosten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten bei Stockwerkeigentum

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben eines Nachbarn

  • Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Enteignung oder Eigentumsbeschränkung

  • Vereinsrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Rechtsberatung für Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Scheidungskonvention bis CHF 3000

  • Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Zwangsverwertung oder Bauhandwerkerpfand

  • Einsprachen gegen Raumpläne

  • Streitigkeiten zwischen Genossenschaftern oder Miteigentümern

  • Eigentumsrecht für bewegliche Sachen

  • Streitigkeiten betreffend Kauf oder Verkauf von Immobilien

  • Streitigkeiten betreffend nicht selbstbewohnte Liegenschaften

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)

  • Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Optionen

  • Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer

  • Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter und Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)

  • Unfälle unter Einfluss von Drogen

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter sowie als Vermieter von selbstbewohnten Wohnungen)

  • Vereinsrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Rechtsberatung für Familien-, Erb- Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Schei-dungskonvention bis CHF 3000

  • Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Eigentumsrecht für bewegliche Sachen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)

  • Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Optionen

  • erweiterte Deckung für Hauseigentümer (siehe Prämienvergleich)

  • Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer

  • Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Piloten, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übrige Verkehrsteilnehmer und Passagiere von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Zudem versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von deren Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)

  • Unfälle unter Einfluss von Drogen

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt. Weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, sowie Hausangestellte (für Arbeitsunfälle).

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter sowie als Vermieter von selbstbewohnten Wohnungen)

  • Vereinsrecht

  • Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Rechtsberatung für Familien-, Erb- Steuer- und Grundeigentumsrecht (unbegrenzte Anzahl pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»)

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Mediation im Eherecht oder Aufsetzen einer Trennungs- oder Schei-dungskonvention bis CHF 3000

  • Rechtsberatung im Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis CHF 1500

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Eigentumsrecht für bewegliche Sachen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (gedeckt, falls mit einem versicherten Fall verbunden)

  • Erbschaftsrecht (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Rechtsberatung)

  • Streitigkeiten betreffend Forderungen, die dem Versicherungsnehmer abgetreten worden sind

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Optionen

  • erweiterte Deckung für Hauseigentümer (siehe Prämienvergleich)

  • Zusatzversicherung für Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer

  • Immobilienrechtsschutz für nicht selbstbewohnte Liegenschaften separat versicherbar

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Lenker, Skipper, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übriger Verkehrsteilnehmer und Passagier von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Weiter versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von dessen Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Familie: Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder Partner aufkommt, weiter Kinder, die vorübergehend in Obhut eines Versicherten stehen, als Lenker, Skipper, Piloten, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sowie als übrige Verkehrsteilnehmer und Passagiere von Verkehrsmitteln, dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel. Zudem versichert sind berechtigte Lenker und Mitfahrer von deren Fahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 600'000 pro Fall (Fälle in Europa, d.h. gemäss der «Grünen Karte»

  • Weltweit max. CHF 150'000 pro Fall

  • Strafkautionen (Vorschuss): unbegrenzt

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit. Die Leistungen sind jedoch auf max. CHF 150'000 pro Schadensfall begrenzt, sofern der Gerichtsstand ausserhalb Europas liegt oder aussereuropäisches Recht anzuwenden ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die Wartefrist entfällt bei Vorliegen einer Vorversicherung (bei der CAP oder einer anderen Versicherung) desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Ausgenommen von dieser Frist sind Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Fahrzeugbesteuerung (nur Rechtsberatung)

  • Unfälle unter Einfluss von Drogen

Anwaltwahl

In Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt, kann der Versicherte einen solchen vorschlagen. Wird der Anwalt von der CAP nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP akzeptiert werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte und die CAP bestimmen gemeinsam einen Schiedsrichter. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft CAP

Versicherungsträger

CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG

Hauptsitz

Wallisellen

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