Basler Rechtsschutzversicherung

Produkte der Basler

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

  • Rechtsberatung (einmalige Beratung, für Nachbarrecht, Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Versicherungsleistung

max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss); ausserhalb Europas max. CHF 50'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

Weitere ungedeckte Kosten

Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung

  • weltweit (bis max. CHF 50'000), für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schadenersatz, Straf- und Verwaltungsstrafrecht

  • in Europa für Konsumentenrecht und andere Verträge,

  • oder nur bei Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Dies betrifft alle übrigen Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsberatungen.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist.

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Optionen

Optional zum Privatrechtsschutz kann zusätzlich der Gebäuderechtsschutz versichert werden

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

Versicherungsleistung

max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Weitere ungedeckte Kosten

Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)

  • Inkasso von unbestrittenen Forderungen

  • Administrativverfahren

  • Streitigkeiten in Verbindung mit aktiver Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wett- oder Trainingsfahrten

  • Verfahren von internationalen oder supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

  • Rechtsberatung (einmalige Beratung, für Nachbarrecht, Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Versicherungsleistung

max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss); ausserhalb Europas max. CHF 50'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

Weitere ungedeckte Kosten

Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung

  • weltweit (bis max. CHF 50'000), für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schadenersatz, Straf- und Verwaltungsstrafrecht

  • in Europa für Konsumentenrecht und andere Verträge,

  • oder nur bei Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Dies betrifft alle übrigen Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsberatungen.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist.

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Optionen

Optional zum Privatrechtsschutz kann zusätzlich der Gebäuderechtsschutz versichert werden

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

Versicherungsleistung

max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Weitere ungedeckte Kosten

Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)

  • Inkasso von unbestrittenen Forderungen

  • Administrativverfahren

  • Streitigkeiten in Verbindung mit aktiver Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wett- oder Trainingsfahrten

  • Verfahren von internationalen oder supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Basler

Versicherungsträger

TCS AG

Hauptsitz

Vernier

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