Ablauf Kreditvergabe: So geht's

Ob für den Kauf eines Autos oder zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe: Sie haben sich dafür entschieden, einen Kredit aufzunehmen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie und wo Sie das tun können.

Schritt 1: Berechnen Sie Ihren möglichen Kredit

Prüfen Sie, ob Sie sich den von Ihnen gewünschten Betrag leisten können.

Ausschlaggebend ist Ihre Kreditfähigkeit. Kredite bis CHF 80’000 fallen unter das Konsumkreditgesetz (KKG). Zum Schutz vor Überschuldung schreibt das KKG vor: Ein Kredit darf nur in einer Höhe bewilligt werden, in der er inklusive Zinsen innert 36 Monaten mit dem pfändbaren Einkommen zurückbezahlt werden könnte.

Berechnen Sie hier Ihre ungefähre Kreditlimite:

Schritt 2: Erfahren Sie mehr über Kredit-Voraussetzungen und Bonität

Bevor Sie einen Kredit beantragen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen informieren. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Kriterien der Anbieter spielen auch andere Faktoren eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe.

Schritt 3: Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe

Die Kreditvergabe ist in der Schweiz streng geregelt. Dabei spielt nicht nur das Kreditinstitut eine Rolle, sondern auch andere Organisationen wie die ZEK oder IKO haben einen Einfluss auf den Kreditprozess. Diese Schnittstellen und deren Rolle bei der Kreditvergabe sehen Sie hier:

Die ZEK ist die Informationsstelle für das Privatkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft. Alle Kredit-Institute, Leasinggeber und Kreditkarten-Herausgeber mit den offiziellen Bewilligungen sind Mitglied der ZEK. Die Liste der ZEK-Mitglieder ist deshalb die beste Quelle, um die Seriosität eines solchen Anbieters zu prüfen.

Zur ZEK-Übersicht

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationsstelle für Konsumkredit ist ein Schweizer Informationssystem. Die IKO sammelt Daten von Kredit- und Leasinggeschäften natürlicher Personen und basiert auf den Vorgaben des Konsumkreditgesetzes.

Rechte für Kreditnehmer – Pflichten für Kreditgeber: Das Konsumkreditgesetz (KKG) regelt die gewerbsmässige Vergabe von Konsumkrediten an Privatpersonen.

Weitere Vorschriften und Vorgaben für Konsumkredite

  • Zur Konkretisierung von KKG-Artikel 36a: Die Werbekonvention als Grundlage der Selbstregulierung der Mitglieder des Verbands Konsumfinanzierung Schweiz

  • Die Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VVKG), in der durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) der jeweils gültige Maximalzinssatz für Konsumkredite festgelegt wird

  • Die Vergabe von Krediten wird ebenso im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG behandelt.

  • Kreditgeber unterstehen zudem als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz GWG.

Schritt 5: Während der Kreditlaufzeit

Ja. Der Kreditnehmer darf den Kreditbetrag inkl. ausstehender Zinsen vorzeitig zurückzahlen und den Vertrag auflösen. Diese Regelung gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) soll sicherstellen, dass ein Konsument oder eine Konsumentin ohne Hürden aus einem laufenden Vertrag aussteigen kann. Laut KKG hat der Konsument oder die Konsumentin «in diesem Fall […] Anspruch auf einen Zinserlass und Kostenentschädigung auf die nicht beanspruchte Kreditdauer».

Comparis-Tipp:

Da in der Praxis in der Regel alle Kosten in den effektiven Zins eingerechnet sind, fallen keine Kostenentschädigungen an. Davon ausgenommen sind in der Regel Raten- oder Restschuldversicherungen.

Im Gegenteil ist es so, dass Banken für administrative Zusatzaufwände einer vorzeitigen Vertragssaldierung Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen dürfen und das häufig auch tun. Es entfällt aber natürlich der Zins für die nicht beanspruchte Dauer: Die Kreditkosten sinken.

Verzugszinsen sind Gebühren, die erhoben werden, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin mit den Zahlungen der Kreditkosten in Verzug gerät. Der Kreditgeber entschädigt damit Kosten, die in Verbindung mit den verspäteten Rückzahlungen entstehen.

Bei verspäteter Zahlung stellen die Kreditgeber den Verzugszins in Rechnung. Dieser darf gemäss Konsumkreditgesetz den im Privatkreditvertrag vereinbarten effektiven Jahreszins nicht übersteigen.

Je nach Anbieter werden unterschiedliche Mahngebühren in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Verzugszinsen kann je nach Anbieter unterschiedlich sein, dürfen den im Privatkreditvertrag vereinbarten effektiven Jahreszins jedoch nicht übersteigen.

Die Kreditgeber haben zudem eine Meldepflicht an die IKO, wenn Teilzahlungen ausstehend sind, die mindestens 10 Prozent des Nettobetrags des Kredits ausmachen. Sie melden das Zahlungsverhalten zudem an die ZEK. Einträge wie «schleppende Zahlung» oder gar «Zahlungsverzug» schädigen die Bonität nachhaltig.

Können Sie die Raten nicht begleichen und treffen deshalb mit der Bank eine Zahlungsvereinbarung als Sondermassnahme, wird das ebenfalls in der ZEK vermerkt und wirkt sich negativ auf die Bonität aus. Es kann deshalb sinnvoll sein, zur Senkung der monatlichen Raten eine Streckung der Laufzeit anzufragen oder sogar den Anbieter zu wechseln.

Befürchten Sie, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? Dann ist es am besten, frühzeitig und proaktiv zu handeln. Den Kredit abzulösen, wäre in diesem Falle eine Möglichkeit. Wurde der Kredit über einen Vermittler abgeschlossen, ist eine Beratung durch diesen vor einer Entscheidung empfehlenswert.

Schritt 6: Kredit aufstocken und ablösen

Erfahren Sie mehr darüber, wann eine Kredit-Ablösung Sinn macht und wie eine Aufstockung funktioniert.

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).