PRIVATKREDIT

Konsumkreditgesetz: Das Wichtigste im Überblick

Rechte für Kreditnehmer – Pflichten für Kreditgeber: Das Bundesgesetz über den Konsumkredit regelt die gewerbsmässige Vergabe von Konsumkrediten an Privatpersonen.

20.04.2023

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1.Geltungsbereich des Gesetzes
2.Ziel des Konsumkreditgesetzes
3.Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite
4.Prüfung der Kreditfähigkeit durch Kreditinstitute
5.Unterschied ZEK und IKO
6.Höchstzinssatz für Kredite bei 12 Prozent
7.Widerrufsrecht innert 14 Tagen
8.Kredite sind meldepflichtig
9.Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung

1. Geltungsbereich des Gesetzes

Neben Konsumkrediten fallen Leasingverträge, Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite (mit Kreditoption) unter das Gesetz. Für die letzten drei gelten nur Teile des Bundesgesetzes über den Konsumkredit KKG.

Ein Konsumkredit erfüllt nach dem Gesetz folgende Voraussetzungen:

  • Privater Verwendungszweck

  • Kreditbetrag ab 500 bis maximal 80'000 Franken

  • Kredit läuft länger als drei Monate

  • Keine hinterlegten Sicherheiten

Fällt Ihr Kredit nicht unter das Konsumkreditgesetz? Dann kommt die Gesetzgebung über den Darlehensvertrag zur Anwendung. Dabei fällt beispielsweise das Widerrufsrecht weg – die Auszahlung geschieht direkt. Ansonsten wenden die meisten Institute die KKG-Grundlagen trotzdem an. Sie möchten damit Risiken und Ausfälle möglichst tief halten.

2. Ziel des Konsumkreditgesetzes

Das Konsumkreditgesetz schützt Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor Überschuldung durch Konsumkredite. Zentrale Elemente des Gesetzes sind:

  • Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite

  • Obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch Kreditinstitute

  • Einhaltung des Höchstzinssatzes

  • Widerrufsrecht der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer

  • Meldepflicht der Kreditgeber für gewährte Kredite

  • Vorzeitige Rückzahlung

3. Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite

Aggressive Werbung für Konsumkredite ist verboten. Die Kreditbranche hat in einer Konvention betreffend Werbeeinschränkung definiert, was darunter zu verstehen ist. 

4. Prüfung der Kreditfähigkeit durch Kreditinstitute

Vor Vertragsabschluss nimmt jeder Kreditgeber eine Kreditfähigkeitsprüfung vor. Ein Konsument oder eine Konsumentin gilt unter den folgenden Kriterien als kreditfähig:

  • Der Kredit kann innert 36 Monaten mit dem frei verfügbaren Einkommen zurückgezahlt werden.

  • Der notwendige minimale Lebensbedarf muss zwingend weiterhin gedeckt sein.

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Die Kreditinstitute berücksichtigen bei der Prüfung bestehende Verpflichtungen (laufende Kredite und Leasings) des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin. Dabei fragen sie unter anderem die bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gespeicherten Daten ab. Die IKO steht unter Aufsicht des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) und untersteht dem Datenschutzgesetz. Sie erfasst nur Daten für Kredite und kreditähnliche Geschäfte, soweit sie unter das Konsumkreditgesetz fallen.

Jede Privatperson hat bei der IKO ein Selbstauskunftsrecht. Senden Sie dafür einen handschriftlich unterzeichneten Antrag zur Auskunftserteilung mit Ausweiskopie (ID, Pass, Führerschein) an die IKO. Zugriff auf die Daten haben ausschliesslich IKO-Mitglieder, die gewerbsmässig Kredite vergeben, Leasing- oder Mietverträge über bewegliche Güter abschliessen oder Kreditkarten bzw. Zahlungsverkehrskarten herausgeben.

Bei anschliessend positiver Bonitätsprüfung entscheidet der Kreditgeber über die Vertragsvergabe und -konditionen (z. B. effektiver Jahreszins).

5. Unterschied ZEK und IKO

Neben der IKO existiert mit der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) eine für die Kreditaufnahme aus Kundensicht noch wichtigere Datenbank. Die ZEK ist die schweizerische Evidenzzentrale für Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften natürlicher und juristischer Personen. Die ZEK speichert umfassendere Daten als die IKO.

6. Höchstzinssatz für Kredite bei 12 Prozent

Alle Kreditgeber definieren den Kreditsatz im Rahmen des Gesetzes. Der Bundesrat legt jährlich den höchstens zulässigen effektiven Jahreszins fest (Verordnung zum Konsumkreditgesetz VVKG). Aktuell liegt dieser bei 12 Prozent für Konsumkredite. Der Maximalzins für Kredit- und Kundenkarten mit Überziehungsmöglichkeit liegt bei 14 Prozent.

7. Widerrufsrecht innert 14 Tagen

Haben Sie sich umentschieden? Sie dürfen einen Konsumkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Darum erfolgt die Auszahlung von Krediten, die unter das Konsumkreditgesetz fallen, immer erst nach 14 Tagen.

8. Kredite sind meldepflichtig

Die Kreditinstitute müssen der IKO die gewährten Konsumkredite melden. Für jeden Kredit sind die folgenden Daten hinterlegt: 

  • Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin

  • Kreditart

  • Vertragsbeginn

  • Anzahl Raten

  • Bruttobetrag des Kredits (inkl. vertraglich vereinbarter Zinsen und Kosten)

  • Vertragsende (soweit vereinbart)

  • Höhe der Tilgungsraten (soweit vereinbart)

  • Zahlungsausstände müssen ab 10 Prozent des Netto-Kreditbetrags ebenfalls gemeldet werden

9. Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung

Sie dürfen Ihren Konsumkredit schneller als vereinbart oder vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ganz zurückzahlen. Die Zinsen für die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen.

Haben sich während der Kreditlaufzeit Ihre persönlichen oder die Marktgegebenheiten geändert? Prüfen Sie, ob sich eine Kreditablösung lohnt. Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Privatkredit? Vermittler wie Credaris können Sie dabei unterstützen.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.02.2021

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).