Persönliche Effekten/Mitgeführte Sachen in der Motorradversicherung

Die Deckung persönlicher Effekten ist ein Bestandteil der Kaskoversicherung. Comparis zeigt, welche Schäden in der Regel von der Kaskoversicherung gedeckt sind.

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Auf einem Roller hat es einen zusätzlichen Top Case. Darin hat es Platz für persönliche Gegenstände.

iStock / TAO EDGE

Folgende Schäden sind in der Regel von der Kaskoversicherung gedeckt:

  • Beschädigung oder Zerstörung der zum persönlichen Bedarf mitgeführten Sachen von Lenker und Beifahrer unter der Voraussetzung, dass am Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, der durch die Kaskoversicherung gedeckt ist.

  • Diebstahl, wenn sich die Effekten (Gegenstände) in einem vollständig abgeschlossenen, zum Motorrad dazugehörenden Behältnis befunden haben.

Nicht versichert sind Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten und Abonnemente, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Mobiltelefone, Software und ähnliches.

Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, sind von der Deckung ausgeschlossen.

Info: Die Höhe der Entschädigung ist meist begrenzt.

Tipp: Diese Leistungen sind im Zusammenhang mit einem Diebstahlschaden meist auch durch die Hausratversicherung gedeckt.

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