Lebensversicherung: Auf diese Vertragsdetails kommt es an

Von Barwert bis Todesfall: Comparis erklärt die wichtigsten Begriffe rund um den Lebensversicherungsvertrag.

24.11.2021

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Ein Mann mit Brille betrachtet einen Vertrag.

iStock / Joao Serafim

1.Barwert
2.Deckungskapital
3.Deckungsumfang
4.Garantierte Versicherungssumme
5.Prämiengarantie
6.Risikoausschluss
7.Versicherungssumme
8.Vertragsdauer
9.Vertragslaufzeit
10.Todesfall

Barwert

Der Barwert ist der heutige Wert aller Prämienzahlungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Er wird anhand eines festen Prozentsatzes berechnet, indem man alle zukünftigen Zahlungen zum heutigen Zeitpunkt abzinst. Der Barwert gibt an, wie viel Geld heute zu einem konstanten Zins anlegt werden müsste, um damit alle künftigen Prämien zahlen zu können. Anhand dieser Methode lassen sich die verschiedenen Versicherungsprodukte der Lebensversicherer vergleichen.

Deckungskapital

Das Deckungskapital ist die Ansammlung und Verzinsung von Sparteilen der Prämien, sprich der Prämien abzüglich der Verwaltungskosten (Vermittlerprovisionen, Policenverwaltung, etc.). Dieses Kapital bezeichnet man als Rückstellung zur Erfüllung der künftigen Verbindlichkeiten.

Deckungsumfang

Der Deckungsumfang beschreibt die Leistungen, die durch die Versicherung bezogen werden können.

Garantierte Versicherungssumme

Die angegebene Versicherungssumme im Todesfall ist unabhängig vom finanziellen Erfolg der Versicherungsgesellschaft oder anderen Faktoren.

Prämiengarantie

Die Versicherungsgesellschaft gewährleistet die bei Vertragsbeginn vereinbarte Prämienhöhe über die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Garantie ist unabhängig vom finanziellen Erfolg der Versicherungsgesellschaft.

Risikoausschluss

Der Risikoausschluss ist ein Mittel zur Beschränkung des Risikos. Darunter versteht man die ausschliessliche Herausnahme eines Gefahrenumstandes aus dem Versicherungsschutz. Schäden, die durch solche Gefahrenumstände verursacht werden, führen nicht zum Anspruch gegen den Versicherer aus dem Vertrag.

Bei Todesfallversicherungen wird zumeist das Risiko der Selbsttötung für eine bestimmte Zeitdauer, meist 3 Jahre, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Selbsttötung besteht somit in den ersten 3 Jahren keine Deckung und die Versicherungssumme wird nicht ausbezahlt.

Einige Anbieter schliessen den Gefahrenumstand Selbsttötung nicht aus, sondern versichern dieses Risiko nur mit dem Deckungskapital, das wesentlich niedriger als die Versicherungssumme ist.

Die Leistungspflicht der Versicherung bleibt bestehen, wenn die Selbsttötung in einem Zustand begangen wurde, in dem die freie Willensbildung durch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit nicht möglich war.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Sie bezeichnet den vereinbarten Höchstbetrag der Leistung des Versicherers. Bei den konstanten Todesfallversicherungen ist dies die Summe, die der Begünstigte von der Versicherung erhält, wenn der Todesfall eintritt. Wurde eine Todesfallversicherung mit abnehmender Versicherungssumme abgeschlossen, nimmt diese hingegen jedes Jahr um einen gewissen Betrag ab.

Für den Abschluss einer Lebensversicherung gibt es bei vielen Anbietern einen Minimalbetrag für die Versicherungssumme. Dieser liegt bei Todesfallversicherungen häufig bei 10'000 Franken. Nach oben gibt es nicht immer Grenzen, es ist also gut möglich, dass die Versicherungssumme nicht beschränkt ist.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer beschreibt die Zeitspanne, in welcher der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Sie entspricht der Vertragslaufzeit.

Vertragslaufzeit

Die Laufzeit beschreibt die Zeitspanne, in der der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Sie entspricht der Vertragsdauer.

Bei den meisten Lebensversicherungen können Sie die Laufzeit innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen. Die Mindestlaufzeiten betragen dabei meist nur wenige Jahre. Die Höchstlaufzeiten sind unterschiedlich geregelt. Bei Todesfallversicherungen bewegen sich die Laufzeiten üblicherweise zwischen 10 und 35 Jahren.

Die Laufzeit sollte an den Zweck der Absicherung angepasst sein. Wenn Sie zum Beispiel die Versorgung und Ausbildung minderjähriger Kinder absichern möchten, sollte die Laufzeit bis zu jenem Zeitpunkt gehen, an dem Ihre Kinder voraussichtlich auf eigenen Beinen stehen.

Tritt das bei einer Todesfallversicherung versicherte Risiko (Todesfall der versicherten Person) während der Laufzeit ein, erhalten die Begünstigten die versicherte Geldleistung. Tritt das versicherte Risiko bis zum Ende der Laufzeit nicht ein, endet der Vertrag.

Todesfall

Wie definiert die Versicherung einen Todesfall?

Versicherungstechnisch bedeutet der Todesfall, dass die versicherte Person innerhalb der Versicherungslaufzeit stirbt.

Was muss ich bei einem Todesfall machen?

Im Todesfall einer versicherten Person muss der Versicherer unverzüglich benachrichtigt werden. Üblicherweise wird ein amtlicher Todesschein und ein Zeugnis über die Todesursache verlangt. Bei einem Unfalltod kann ein Polizeirapport zur Klärung beitragen.

Der Versicherer klärt dann die Anspruchsberechtigung ab, was bei mehreren Begünstigten zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen kann. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, muss das Versicherungsunternehmen innert vier Wochen die vereinbarte Leistung erbringen (VVG Art. 41). Häufig erfolgt die Auszahlung aber wesentlich schneller.

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