Krankenwagen-Kosten in der Schweiz: Wer zahlt?
Im Notfall kommt der Krankenwagen – aber der kostet. Ohne Zusatzversicherung müssen Sie unter Umständen einen grossen Teil selbst bezahlen.
09.03.2023
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1. Wie viel kostet ein Krankenwageneinsatz?
In der Regel kostet ein Krankenwageneinsatz zwischen 700 und 2’100 Franken.
Die Kosten sind aber je nach Kanton unterschiedlich: Ein Rettungseinsatz bei einem Herzinfarkt kostet zum Beispiel im Kanton St. Gallen mehr als im Kanton Aargau.
2. Wer zahlt den Krankenwagen?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Einsatz wegen eines Unfalls oder wegen Krankheit handelt. In dieser Übersicht sehen Sie, welche Versicherung wann bezahlt.
Unfall | Krankheit | |
---|---|---|
Grundversicherung | Bezahlt nicht | 50 Prozent der Transportkosten, max. 500 Franken pro Jahr abzüglich Kostenbeteiligung |
Unfallversicherung nach UVG (Arbeitgeber) | In der Schweiz: gesamte Kosten Im Ausland: max. 29’640 Franken | Bezahlt nicht |
Unfallversicherung über Grundversicherung | 50 Prozent der Transportkosten, max. 500 Franken pro Jahr abzüglich Kostenbeteiligung | Bezahlt nicht |
Zusatzversicherung mit Ambulanz-Deckung | Kostenübernahme je nach Anbieter und Versicherungssumme | Kostenübernahme je nach Anbieter und Versicherungssumme |
Kostenübernahme durch die Unfallversicherung
Sind Sie über Ihren Arbeitgeber oder über eine private Versicherung gegen Unfall versichert? Dann greift bei einem Unfall die Unfallversicherung nach UVG. Das heisst: Der Krankenwageneinsatz wird bei einem Unfall von der Unfallversicherung bezahlt.
Kostenübernahme durch die Grundversicherung
Anders bei einem Einsatz wegen Krankheit – oder wenn Sie nur über die Grundversicherung gegen Unfall versichert sind: Dann greift die obligatorische Krankenversicherung. Sie bezahlt 50 Prozent der Kosten – und dies erst nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt.
Zudem gilt ein Maximalbetrag: Bei medizinisch notwendigen Krankentransporten zahlt die Krankenkasse bis zu 500 Franken pro Jahr. Das gilt auch für Einsätze im Ausland.
Rettung aus lebensbedrohender Situation
Ist eine Rettung aus einer lebensbedrohenden Situation nötig, bezahlt die Grundversicherung maximal 5’000 Franken pro Jahr. An Rettungen im Ausland zahlt die Grundversicherung nichts.
3. Wann brauche ich eine Zusatzversicherung?
Bei Krankheit – oder wenn Sie über die Grundversicherung gegen Unfall versichert sind – zahlt die obligatorische Krankenkasse nur unter den oben genannten Voraussetzungen.
Hier springen Krankenzusatzversicherungen ein. Diese bezahlen je nach Versicherungssumme und Versicherungsbedingungen Transport- und Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung oder Unfallversicherung gedeckt sind.
Ambulantversicherungen vergleichen
Ambulantversicherungen, die Nottransporte einschliessen, kosten in der Regel zwischen 11 und 50 Franken. Wählen Sie im Comparis-Versicherungsvergleich einfach die Option «Such-, Rettungsaktionen und Transporte» an.
4. Wann bezahlt die Versicherung die Kosten für den Krankenwagen nicht?
Die Krankenkasse oder Unfallversicherung beteiligt sich nur an Kosten, die medizinisch notwendig sind. Ist dem Patienten oder der Patientin ein Transport im Privatauto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zuzumuten, bezahlt die Versicherung in der Regel nichts.
5. Welche Versicherung zahlt Krankenwagen-Einsätze im Ausland?
Bei Unfällen im Ausland bezahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers maximal 29’640 Franken.
Die Grundversicherung zahlt bei Krankheit den Anteil an den Transportkosten auch bei Vorfällen im Ausland. Das gilt auch bei Unfällen, falls Sie über die Grundversicherung gegen Unfall versichert sind.
Anders sieht es bei den Rettungskosten aus: Die Grundversicherung beteiligt sich dort nicht an den Kosten.
Zusatzversicherung deckt Versicherungslücken
Gerade bei Auslandreisen ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Transport- und Rettungskosten im Ausland kosten schnell Tausende oder gar Zehntausende Franken.
6. Krankentransport: Häufig gestellte Fragen
Die Rega ist keine Versicherung. Sie kann aber gemäss den Gönnerbestimmungen nach eigenem Ermessen für nicht versicherte Transport- oder Rettungskosten aufkommen.
Versicherungen zahlen Kosten für eine Taxifahrt nur in Ausnahmefällen. Und: Der Transport muss in einem den medizinischen Anforderungen entsprechenden Transportmittel erfolgen. Es empfiehlt sich, den Sachverhalt mit der eigenen Krankenkasse oder Unfallversicherung im Vorfeld zu klären.
Wird ein Patient aus Behandlungsgründen und medizinischer Notwendigkeit von einem Spital in ein anderes verlegt, sind die Kosten je nach Behandlungsgrund durch die Grundversicherung oder Unfallversicherung gedeckt. Der Verlegungstransport ist Bestandteil der stationären Behandlung.
Bei einem Krankenwageneinsatz entstehen Kosten. Grundsätzlich bezahlt diese immer die Patientin oder der Patient – oder die jeweilige Versicherung. Auf die Person, die angerufen hat, kommen in der Regel keine Ausgaben zu. Ausnahme: Der Anruf war missbräuchlich.