Unfallversicherung in der Schweiz

Die Unfallversicherung trägt die finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie ist in der Schweiz obligatorisch. Unfälle sind per Gesetz definiert als «eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Erfahren Sie, wie Sie sich am besten vor unerwarteten Behandlungskosten schützen können.

Grundversicherung mit Unfalldeckung vergleichen

Sind Sie in der Schweiz angestellt und arbeiten Sie mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber? Dann sind Sie für alle Unfälle versichert. Nichterwerbstätige und selbständig Erwerbende (wo keine Branchenlösung bei der Suva besteht) müssen eine Unfallversicherung über die Krankenkasse abschliessen.

Grundversicherung mit Unfalldeckung vergleichen

Ob selbstständig erwerbend, im Studium oder in Rente: Vergleichen lohnt sich. Finden Sie die passende Grundversicherung mit Unfalldeckung.

Jetzt Prämien vergleichen

Wo Sie die Unfallversicherung abschliessen können

Leistungen der Unfallversicherung

Heilungskosten und Unfalldeckung

Welche Heilungskosten übernimmt die Unfallversicherung? Ist die Unfalldeckung über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse besser? Hier erfahren Sie das Wichtigste.

Unfalltaggeld

Hatten Sie einen Unfall und können nicht mehr arbeiten? Ab dem 3. Tag nach dem Unfall erhalten Sie ein Unfalltaggeld von 80 Prozent Ihres Bruttolohnes bis zu einem Maximum von 148’200 Franken (Stand 2021). Das gilt bei voller Arbeitsunfähigkeit. Bei teilweiser Arbeitsfähigkeit wird das Taggeld entsprechend gekürzt.

Verminderte Deckung bei Extremsportarten

Treiben Sie Sport? Informieren Sie sich, wie Sie Ihren Versicherungsschutz auch bei Sportunfällen sicherstellen.

Deckung im Ausland

Ein Unfall kann Traumferien schnell ruinieren. Informieren Sie sich über die Deckung von Unfällen im Ausland, um ein finanzielles Fiasko zu vermeiden.

Rettungskostenübernahme Rega

Rettungskosten von Rega-Einsätzen werden nicht in jedem Fall von der Unfallversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung gedeckt. Worauf Sie achten müssen.

Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto