Leistungen der Krankenkasse

Von Alternativmedizin bis Zahnarzt: Lesen Sie hier, welche Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel die Grundversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt.

Leistungs- und Behandlungsarten

Leistungen in der Grundversicherung

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. in den Verordnungen (KVV und KLV) genau definiert. Sie sind deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien unterscheiden sich aber von Kasse zu Kasse sowie von Kanton zu Kanton. Grosse Kantone haben mehrere Prämienregionen. Massgebend ist immer der Wohnort der versicherten Person.

Leistungen in der Zusatzversicherung

Freiwillige Zusatzversicherungen decken Behandlungen und Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Die Leistungen unterscheiden sich je nach gewählter Zusatzversicherung und Anbieter.

Leistungsarten und Leistungserbringer

  • Leistungsarten

    Mit Ihren Prämien bezahlen Sie die Leistungen der Krankenkasse. Die Leistung der Krankenkasse besteht aus der Kostenübernahme der versicherten Leistungsarten. Unter einer Leistungsart versteht man z.B. Arztbehandlungen, Medikamente, Badekuren in der Schweiz, Impfungen, Rettung im Ausland etc.

  • Leistungserbringer

    Die Leistungen der Krankenkasse führen sogenannte Leistungserbringer aus. Machen Sie etwa einen Gesundheitscheck in Ihrer Hausarztpraxis, ist die Praxis der Leistungserbringer. Auch Apotheken und Spitäler sind Leistungserbringer.

  • Kantonale Spitalliste

    Die kantonale Spitalliste gewährleistet die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen. Jeder Kanton führt eine Spitalliste. Der Kanton definiert darin, welche Institution welche Leistung zu vollbringen hat. Die Bevölkerung des betreffenden Kantons kann sich in den gelisteten Spitälern im Rahmen der Grundversicherungsleistungen stationär in der Allgemeinabteilung behandeln lassen.

Behandlungen

Medizinische Behandlungen werden in ambulante und stationäre Behandlungen unterteilt. Bei ambulanten Behandlungen können Sie nach unter 24 Stunden wieder nach Hause gehen. Bei stationären Behandlungen werden Sie über Nacht weiter betreut. Informieren Sie sich zur Kostenübernahme. Jede kassenpflichtige Behandlung muss von einem medizinischen Leistungserbringer (Ärztin, Apotheker, Hebamme, Physiotherapeut etc.) erbracht werden.

Leistungen bei Krankheit

Gemäss Bundesgesetz ist eine Krankheit «jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat». Die obligatorische Grundversicherung deckt die Behandlungskosten. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankentaggeld, sofern Ihr Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat und Sie bezugsberechtigt sind.

Leistungen bei Mutterschaft

Für Leistungen bei Mutterschaft zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung muss die versicherte Frau keine Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt) bezahlen. Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Informieren Sie sich möglichst früh über die Leistungen während der Schwangerschaft.

Leistungen bei Unfall

Nichterwerbstätige und selbstständig Erwerbende (wo keine Branchenlösung bei der Suva besteht) müssen eine Unfallversicherung über die Krankenkasse abschliessen. Comparis informiert rund um die Unfalldeckung der Grundversicherung.

Medikamente

Kostenübernahme bei Medikamenten

  • Spezialitätenliste

    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht eine Spezialitätenliste (SL). Die SL listet alle Arzneimittel auf, die von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt sind. Haben alle anderen Therapien versagt, dürfen Krankenkassen bei schweren Krankheiten auch Medikamente bezahlen, die auf der SL nicht oder nicht für die vorgesehene Behandlung aufgeführt oder von Swissmedic noch nicht zugelassen sind. In diesen Ausnahmefällen ist eine vorgängige Kostengutsprache durch die Krankenkasse erforderlich.

  • Nichtpflichtmedikamente

    Nicht alle Medikamente sind durch die Grundversicherung gedeckt. Ambulante Zusatzversicherungen können die Kosten von Nichtpflichtmedikamenten aber übernehmen.

  • Liste der nicht vergüteten Präparate

    Es gibt Medikamente, deren Kosten weder Grundversicherung noch Zusatzversicherungen übernehmen. Sie sind auf der Liste der pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten (LPPV) festgehalten.

  • Originalmedikamente und Generika

    Ein neues Medikament auf dem Markt wird als Originalpräparat bezeichnet und ist in der Regel durch ein zeitlich befristetes Patent von bis zu 20 Jahren vor Nachahmerprodukten geschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes darf die Konkurrenz sogenannte Generika (gleicher Wirkstoff wie das Original, ähnliche Hilfsstoffe und Herstellungstechnologien) auf den Markt bringen. Beziehen Sie Generika, profitieren Sie von einem reduzierten Selbstbehalt.

Medikamente bei Heuschnupfen

Jedes Frühjahr kommt sie wieder, die Pollenzeit. Allergiker müssen sich mit den Symptomen aber nicht abfinden. Comparis gibt Tipps zur Behandlung von Heuschnupfen und klärt, was die Grundversicherung übernimmt.

Verhütungsmittel

In der Regel übernehmen weder Grund- noch Zusatzversicherungen die Kosten von Verhütungsmitteln. Welche Ausnahmen es gibt und worauf Sie achten müssen.

Medizinisches CBD

CBD wird immer beliebter. In der Schweiz können Sie medizinisches CBD auf Rezept bei Arztpraxen oder Apotheken beziehen. Achtung: CBD-Medikamente sind sehr teuer und werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen.

Medikamente im Ausland bestellen

Medikamente sind im Ausland oft günstiger. Grundsätzlich dürfen Sie als Privatperson Arzneimittel für den Eigenbedarf importieren. Die Menge darf einen Monatsbedarf nicht überschreiten. Sie brauchen in jedem Fall ein Rezept – auch bei verschreibungsfreien Medikamenten. Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) darf diese Medikamente nicht bezahlen. Was Sie bei der Bestellung von Medikamenten im Ausland sonst noch beachten müssen.

Leistungen für besseres Sehen und Hören

Brille und Kontaktlinsen

Die Grundversicherung bezahlt Kindern bis zur Volljährigkeit 180 Franken pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen. Erwachsene erhalten dagegen nur bei ganz bestimmten Krankheiten einen Beitrag. Informieren Sie sich, wann Sie Anspruch auf Vergütung haben.

Hörgeräte

Hörgeräte sind teuer. Die entstehenden Kosten übernimmt die Grundversicherung leider nicht. In bestimmten Fällen können aber die Invalidenversicherung oder die Alters- und Hinterlassenenversicherung für die Kosten aufkommen.

Gesundheitsleistungen

Zahnbehandlungen

  • Zahnzusatzversicherung

    In den meisten Fällen sind Zahnarztkosten nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Besonders für Kinder lohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen.

  • Zahnspange

    Kosten für Zahnspangen übernimmt die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Abhilfe schaffen. Die Leistungen der Zusatzversicherungen variieren allerdings stark. Vergleichen lohnt sich.

  • Weisheitszähne entfernen

    Müssen Sie Ihre Weisheitszähne entfernen lassen? Die Grundversicherung übernimmt die Behandlungskosten nur unter gewissen Voraussetzungen. Erfahren Sie mehr zur Kostendeckung.

Schönheitsoperationen

  • Schönheitsoperationen

    Schönheitsoperationen liegen im Trend. Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich allerdings nur an medizinisch notwendigen Behandlungen im Zusammenhang mit Krankheiten. Was Sie zur Kostenübernahme wissen müssen.

  • Brustverkleinerung

    Liegen bei grossen Brüsten gesundheitliche Beschwerden vor, ist eine Brustverkleinerung durch die Grundversicherung gedeckt.

Leistungen bei Fitnessabos

Besitzen Sie ein Fitnessabo? Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für Fitnessabonnemente und belohnen ihre Kundinnen und Kunden, wenn diese ihre Fitnessaktivitäten auf einem Tracker registrieren und die Daten mit der Versicherung teilen. Comparis gibt Tipps rund um Fitnesscenterleistungen der Zusatzversicherungen.

Leistungen bei Reha und Kur

Nach einer Operation oder schweren Krankheit verhilft eine Kur oder ein Rehabilitationsaufenthalt zur Genesung. Die Grundversicherung deckt solche Aufenthalte nur, falls sie medizinisch notwendig sind. Informieren Sie sich zur Kostenübernahme von Kur und Reha.

Rund um das Thema Impfungen

Kostenübernahme Impfung

Die Grundversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Impfungen. Der Schweizerische Impfplan ist für die Kostenübernahme ausschlaggebend. Informieren Sie sich zum schweizerischen Impfplan, Impfkategorien und Kostenübernahme.

Impfung gegen die Grippe

Mit der Grippeimpfung hadern viele. Comparis informiert und zeigt Vor- und Nachteile der Grippeimpfung auf.

Masernimpfung

Masern sind eine sehr ansteckende virale Infektionskrankheit. In der Schweiz ist die Krankheit noch nicht eliminiert. Was Sie zur MMR-Impfung wissen müssen und mit welchen Kosten Sie für die Masernimpfung in der Schweiz rechnen sollten.

Impfung gegen Zeckenbisse

Zecken erwachen ab einer Temperatur von 8 Grad Celsius aus ihrer Winterstarre. Damit beginnt die Zeckensaison und die Gefahr, sich bei einem Zeckenbiss mit Borreliose oder Zeckenenzephalitis anzustecken. Ein Zeckenbiss ist rechtlich gesehen ein Unfall. Darum bezahlt die obligatorische Unfallversicherung die Behandlungskosten. Lesen Sie mehr zur Zeckenimpfung und deren Kostenübernahme.

Kranken- und Rettungstransport

Krankentransport

Ist für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig (z.B. Ambulanz) oder erlaubt es der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin nicht, mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel transportiert zu werden, vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken.

Rettungstransport

Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Der Rettungsdienst transportiert Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich ins nächste Spital. Die Kosten variieren in der Schweiz je nach Kanton. Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen, geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz. Wer den Krankenwagen bezahlt und welche Zusatzversicherungen für die Rettungskostenübernahme sich lohnen können.

Rega-Gönnerschaft

Eine Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Rega kann Gönnerinnen und Gönnern Kosten für Hilfeleistungen aber unter bestimmten Voraussetzungen erlassen. In welchen Fällen Sie die Rettungskosten eines Rega-Einsatzes erstattet bekommen und wann Sie sie selbst bezahlen müssen.

Kranken- und Unfallversicherungsleistungen im Ausland

Unfall und Krankheit im Ausland

Im Ausland krank sein oder einen Unfall haben: Das ist ärgerlich und kann ins Geld gehen. Comparis zeigt, wer die Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland bezahlt und welche Zusatzversicherung sich lohnen kann.

Reiseversicherung bei der Krankenkasse

Die Grundversicherung bezahlt ausserhalb des EU- oder Efta-Raums maximal den doppelten Betrag der Kosten für dieselbe Behandlung in der Schweiz. Eine zusätzliche Reiseversicherung kann sich lohnen. Informieren Sie sich, welche Leistungen die Reiseversicherung bei Unfall oder Krankheit erbringt.

Leistungen in der Komplementärmedizin

Komplementärmedizin in der Schweiz

Behandlungen und Therapien der Komplementärmedizin oder auch Alternativmedizin gehören nicht zur Schulmedizin. Comparis zeigt Ihnen, was Sie zur Alternativmedizin in der Schweiz wissen müssen.

Komplementärmedizinische Leistungen in der Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt nur fünf Heilmethoden der Komplementärmedizin – Akupunktur, anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Homöopathie und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) – wenn sie von einem/einer schulmedizinisch ausgebildeten Arzt/Ärztin mit entsprechender komplementärmedizinischer Weiterbildung erbracht wird.

Weitere Informationen

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