Grundversicherung – Obligatorische Krankenkasse

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss eine Grundversicherung abschliessen. Die Grundversicherung kommt zum Tragen, wenn Sie krank werden oder verunfallen. Die Krankenversicherung ist frei wählbar: Jede Krankenkasse muss von Gesetzes wegen jeden Antragstellenden aufnehmen.

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Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Preise sind es jedoch nicht. Vergleichen lohnt sich.

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Was zahlt die Grundversicherung?

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. in den Verordnungen (KVV und KLV) genau definiert. Sie sind deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Trotzdem sind die Prämien für die gleichen Leistungen von Kasse zu Kasse sowie von Kanton zu Kanton verschieden. Informieren Sie sich, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt.

Kosten in der Grundversicherung

Versicherte in der Grundversicherung müssen sich in der Schweiz an den Behandlungskosten beteiligen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalkostenbeitrag.

Die Prämie ist der Betrag, den Sie der Krankenkasse in jedem Fall für die Versicherungsleistungen bezahlen müssen. Die Höhe der Prämie unterscheidet sich je nach Wohnort, Alter der Person, dem gewählten Krankenkassen-Modell, aber auch nach Höhe der gewählten Franchise. Erfahren Sie mehr zu den Krankenkassenprämien.

Die Franchise ist der Teil der Behandlungskosten, den Sie selbst mitbestimmen können. Es gilt der Grundsatz: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Sie müssen Ihre Behandlungskosten nur bis zur Höhe der gewählten Franchise zuzüglich Spitalkostenbeitrag aus der eigenen Tasche finanzieren.

Ist die Franchise ausgeschöpft, übernehmen Sie als Versicherter jeweils nur noch 10 Prozent der weiteren Gesundheitskosten bis zu einem Maximalbeitrag von 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Der Selbstbehalt ist also das zweite Element, über das Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Diese Beteiligung ist unabhängig von der gewählten Franchise.

Patienten müssen sich an den Verpflegungskosten im Spital beteiligen. Dieser Selbstbehalt ist nur bei einer Spitalübernachtung fällig. Er beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Spitalbeitrag. Alles über den sogenannten Spitalkostenbeitrag.

Versicherte müssen sich in der Grundversicherung an den Gesundheitskosten beteiligen. Mit diesem Rechenbeispiel zur Kostenbeteiligung wird Ihnen aufgezeigt, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Die Erstattung von Rechnungen für die Leistung der Grundversicherung ist zwar garantiert. Trotzdem kann es sein, dass Sie Rechnungen zunächst selber bezahlen müssen. Der Grund: Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Systeme zur Rechnungszahlung. Comparis zeigt die Unterschiede von Tiers payant und Tiers garant auf.

Das richtige Modell in der Grundversicherung wählen

Auch wenn die Leistungen von Gesetzes wegen gleich sind: In der Grundversicherung bieten Krankenkassen verschiedene Modelle mit Prämienrabatten an. Vergleichen Sie die verschiedenen Krankenkassen-Modelle und finden Sie heraus, welches der Modelle für Sie das richtige ist.

Die Modelle im Überblick

Das Standard-Modell ist die Basisvariante der Grundversicherung. Es wird von allen Krankenkassen angeboten. Hier ist die Wahl des Arztes und anderer Leistungserbringer wie Spital, Apotheke etc. frei.

Beim Hausarzt-Modell müssen Sie im Krankheitsfall zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen. Die Prämien des Hausarzt-Modells sind günstiger als die des Standard-Modells.

Beim HMO-Modell müssen Sie bei Krankheit zuerst die gewählte Gruppenpraxis aufsuchen. Mit dem HMO-Modell sparen Sie im Vergleich zum Standard-Modell. Die Prämien sind bis zu 25 Prozent günstiger.

Beim Telmed-Modell verpflichten Sie sich, gesundheitliche Probleme zuerst telefonisch abzuklären. Die Krankenkasse bestimmt hier, welche Telefonnummer für Sie die richtige ist. In der Regel können Sie erst nach dem Telefonat zum Arzt. Beim Telmed-Modell erhalten Sie einen Prämienrabatt.

Einzelne Krankenversicherer bieten auch Grundversicherungsmodelle mit anderen Erstanlaufstellen als Hausarzt, HMO oder Telmed an. Die Erstanlaufstelle kann etwa eine Apotheke sein. Es gibt auch Modelle, die nach der Erstanlaufstelle die Wahl weiterer Leistungserbringer vorgeben.

Was muss ich bei der Grundversicherung beachten?

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht. Haben Sie noch keine Grundversicherung, können Sie alle Krankenkassenprämien online berechnen und unverbindlich ein Angebot einholen.

Brauche ich eine Unfalldeckung bei der Krankenversicherung?

Sind Sie in der Schweiz mehr als acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt, werden Sie von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert). Die Unfallversicherung deckt die Behandlungs- und Pflegekosten bei Berufsunfällen und privaten Unfällen.

Wer nicht berufstätig ist, Kinder und Selbstständige/Freelancer müssen sich entweder bei der Krankenkasse oder einer privaten Unfallversicherung gegen Unfallrisiken absichern.

Gut zu wissen: Bei Arbeitnehmenden, die ihre Stelle freiwillig verlassen, bleibt der Versicherungsschutz der Unfallversicherung bis 30 Tage nach dem Ende des Lohnanspruchs bestehen. Sollten Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, werden Sie vom RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) unfallversichert.

Ich bin neu in der Schweiz. Was muss ich über die Krankenversicherung wissen?

Haben Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt? Dann ist die Grundversicherung der Krankenkasse für Sie Pflicht. Sie haben nach dem Umzug drei Monate Zeit, um eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wer diese Frist verpasst, muss mit einem Prämienzuschlag rechnen.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind:

  • Studierende ohne festen Wohnsitz in der Schweiz

  • Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente aus einem EU/Efta-Staat oder dem Vereinigten Königreich beziehen.

  • Erwerbstätige, die in einem EU/Efta-Staat oder im Vereinigten Königreich arbeiten.

  • Mitarbeitende von internationalen Organisationen

Übrigens: Auch Sans-Papiers müssen in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.

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