Wohnungsübergabe in der Schweiz: Was muss ich beachten?

Wann und wie müssen Sie Ihre Wohnung übergeben? Wie gut muss die Wohnung gereinigt sein? Und was passiert, wenn der Vermieter Schäden feststellt? Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Wohnungsübergabe.

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Elena Wetli

28.03.2023

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie einiges beachten.

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1.Wie läuft eine Wohnungsübergabe in der Schweiz ab?
2.Zeitpunkt der Wohnungsübergabe: Wann muss ich die Wohnung abgeben?
3.Wohnungsübergabe Zustand: Wie muss ich die Wohnung abgeben?
4.Wohnungsübergabe: Was muss ich beachten?

1. Wie läuft eine Wohnungsübergabe in der Schweiz ab?

Bei der Wohnungsübergabe prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter den Zustand der Wohnung. In der Regel erstellen Sie zusammen ein Übergabeprotokoll. Darin sind alle vorhandenen Mängel und Schäden dokumentiert. Am Ende übergeben Sie den Schlüssel an die Verwaltung. Erst mit der Schlüsselabgabe ist die Wohnungsübergabe geschafft.

Gibt es eine Wohnungsübergabe an den Nachmieter?

Die Wohnung übergeben Sie an Ihre Vermieterschaft. Sie müssen die Wohnung also nicht direkt an den Nachmieter oder die Nachmieterin übergeben. Aber: Manchmal lädt die Verwaltung zum selben Termin auch Ihre Nachmieterschaft für die Wohnungsübernahme ein.

2. Zeitpunkt der Wohnungsübergabe: Wann muss ich die Wohnung abgeben?

Die Wohnung müssen Sie in der Regel am letzten Tag der Mietdauer abgeben. Der Termin findet zu gewöhnlichen Geschäftszeiten statt. Fällt der Termin auf einen Sonntag oder Feiertag? Dann findet die Wohnungsübergabe am nächsten Werktag statt (Art. 78 Abs. 1 OR).

Je nach Wohnort ist der Übergabetermin erst am Tag nach dem Mietende üblich. Lokale Schlichtungsbehörden geben Ihnen Auskunft über ortsübliche Termine.

Ist in Ihrem Mietvertrag ein anderer Rückgabetermin vermerkt? Dann gilt dieser Termin statt der gesetzlichen Termine für die Wohnungsübergabe.

3. Wohnungsübergabe Zustand: Wie muss ich die Wohnung abgeben?

Die Wohnung müssen Sie gereinigt abgeben. Zudem gilt: Abgesehen von normalen Abnutzungsspuren müssen Sie die Wohnung unverändert zurückgeben.

Ausnahme: Ihre Vermieterschaft hat baulichen Veränderungen an der Wohnung schriftlich zugestimmt (Art. 260a Abs. 1 OR). Fehlt die Bewilligung, darf die Vermieterschaft den Rückbau der Mietereinbauten auf Ihre Kosten verlangen.

Beispiele für Umbauten in der Mietwohnung:

  • Sie haben einen Einbauschrank in der Mietwohnung eingebaut.

  • Sie haben alte Storen elektrisch nachgerüstet.

  • Sie haben eine weisse Wand farbig bemalt.

4. Wohnungsübergabe: Was muss ich beachten?

Wohnungsreinigung

Je nach Mietvertrag reicht es, die Wohnung besenrein abzugeben. Meist ist aber eine gründliche Reinigung der Wohnung nötig. Eine professionelle Reinigungsfirma kann Ihnen die Endreinigung abnehmen. Möchten Sie selbst putzen? Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach einer Liste, was Sie alles reinigen sollen.

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Übergabeprotokoll und Mieterschäden

Lassen Sie bei der Wohnungsübergabe die Zählerstände ablesen und notieren. Dokumentieren Sie mit der Verwaltung alle Mängel. Erstellen Sie dazu ein Übergabeprotokoll. Sind Sie mit dem Übergabeprotokoll nicht einverstanden, müssen Sie es nicht unterschreiben. Weitere Tipps finden Sie hier: Wohnungsabnahmeprotokoll.

Gut zu wissen: Mieterinnen und Mieter haften nur für Schäden, die durch übermässige Abnutzung entstanden sind. Informieren Sie sich im Vorfeld, für welche Schäden Sie haften. Im Artikel zur normalen Abnutzung einer Mietwohnung lesen Sie mehr zum Thema.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.02.2019

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