Evakuierung nach Naturkatastrophen: Welche Versicherung zahlt?

Erdrutsche und Felsstürze machen Häuser teils unbewohnbar. Comparis erklärt, welche Versicherung für Unterkunfts- oder Verpflegungskosten aufkommt.

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Lara Surber

11.02.2021

Evakuierung nach Naturkatastrophen: Welche Versicherung zahlt?

iStock / hxdbzxy

1.Wer übernimmt die Folgekosten im Schadenfall?
2.Wer trägt die Kosten für Evakuierte, deren Haus im Gefahrengebiet steht?
3.Wie müssen Schäden der Versicherung gemeldet werden?
4.Erhalten Evakuierte von den Versicherungen finanzielle Soforthilfe?
5.Wie sind die Schäden am Gebäude abgesichert?

Erdrutsche und Felsstürze richten massive Schäden an Menschen und deren Hab und Gut an. Comparis erklärt, welche Versicherungen bei solchen Elementarereignissen einspringen.

Eine Gerölllawine donnerte im Sommer 2017 durch das bündnerische Dorf Bondo. Acht Menschen fanden den Tod, Teile des Dorfes wurden zerstört. In tragischer Erinnerung bleibt auch die Katastrophe im Walliser Bergdorf Gondo. Massive Regenfälle lösten im Herbst 2000 einen Erdrutsch aus. Er zerstörte ein Drittel des Bergdorfes, 13 Menschen starben.

Die zunehmende Nutzung des Lebensraums in Kombination mit dem voranschreitenden Klimawandel erhöht die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Zerstörungen.

Wer übernimmt die Folgekosten im Schadenfall?

Die meisten Hausratversicherungen versichern sogenannte Folgekosten. Dazu gehören beispielsweise Hotelkosten, Räumungs- und Entsorgungskosten oder Zusatzaufwendungen für auswärtige Verpflegung, die aufgrund Unbenutzbarkeit beschädigter Räume entstehen.

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Wer trägt die Kosten für Evakuierte, deren Haus im Gefahrengebiet steht?

Die Versicherung springt grundsätzlich erst bei Folgekosten aufgrund eines Schadenereignisses ein. Es muss also ein Schaden passiert sein, der die Wohnräume unbenutzbar macht. Die Gemeinde sorgt üblicherweise für Unterkunft und Verpflegung ihrer Mitglieder, deren Häuser zwar unbeschädigt sind, aber in der Gefahrenzone stehen.

Wie müssen Schäden der Versicherung gemeldet werden?

Die Hausratversicherung ist umgehend über die Schäden zu informieren, am besten telefonisch. Die Versicherung prüft die Versicherungsdeckung, schätzt den Schaden ein und zahlt bei positivem Befund die Versicherungsleistung aus bzw. übernimmt die Kosten. Wichtig: Belege für Übernachtungen, Essen etc. aufbewahren. Diese können von der Versicherung angefordert werden.

Erhalten Evakuierte von den Versicherungen finanzielle Soforthilfe?

Sofortzahlungen erfolgen je nach Leistungspaket und Kulanz der Versicherung. Es empfiehlt sich, die Versicherung möglichst schnell zu kontaktieren und während der Schadensabwicklung einen engen Austausch mit ihr zu pflegen.

Wie sind die Schäden am Gebäude abgesichert?

Die Gebäude sind in den meisten Kantonen obligatorisch über die kantonale Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Besitzer müssen Schäden umgehend melden.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.02.2021

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