Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt wann?

Stürme beschädigen Hausrat, Gebäude und Autos teils massiv. Comparis erklärt, welche Versicherungen zuständig sind und wie Sie im Schadensfall am besten vorgehen.

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Roman Heiz

07.06.2022

Ein abgestürzter Baum zerstört ein Autodach.

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1.Welche Versicherung kommt bei Sturmschäden auf?
2.Wann ist es ein Sturmschaden?
3.Was kann ich bei Sturmschäden tun?
4.Wie schütze ich mein Eigentum vor Sturmschäden?

1. Welche Versicherung kommt bei Sturmschäden auf?

Mit einer Versicherung gegen Sturmschäden schützen Sie Ihr Hab und Gut vor finanziellen Schäden. Je nachdem, wo der Schaden entstanden ist, greift bei einem Sturmschaden eine andere Versicherung. Infrage kommt – wie bei anderen Unwetterschäden – in erster Linie Ihre Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.

Das sind die Unterschiede:

  • Die Hausratversicherung deckt Sturmschäden an beweglichen Sachen. Beschädigt ein Unwetter etwa Ihren Grill oder die Gartenmöbel, deckt dies die Versicherung.

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  • Die Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen. Gedeckt sind etwa auch Sturmschäden am Dach oder an Fensterläden. Relevant ist sie speziell für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer.


    In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und wird durch die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung geregelt. In den übrigen Regionen sind private Versicherungen zuständig.

  • Kaskoversicherungen decken die Risiken eines Sturmschadens an Ihrem Auto. Solche Elementarschäden sind durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt.

Gut zu wissen

Ein Sturmschaden ist ein sogenanntes Elementarereignis. Das ist ein Naturereignis mit Schadenspotenzial. Nebst Sturm fallen auch Hochwasser, Hagel oder Lawinen in diese Kategorie.

2. Wann ist es ein Sturmschaden?

Ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung eines Sturmschadens ist die Windstärke. Private Versicherungen und kantonale Gebäudeversicherungen halten sich hier an unterschiedliche Messgrössen:

  • Bei privaten Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und Kaskoversicherungen gilt die Definition der Aufsichtsverordnung (AVO). Als Sturm gilt ein Wind von mindestens 75 km/h. Er kann in der Nähe der versicherten Sachen Bäume umwerfen und Gebäude abdecken.

  • Bei den kantonalen Gebäudeversicherungen gilt ein Wind dann als Sturm, wenn er während 10 Minuten eine Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h oder Spitzengeschwindigkeiten von 100 km/h erreicht.

Ein weiteres Kriterium für die Anerkennung eines Sturmschadens ist die Sorgfaltspflicht: Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen verlangen in der Regel von Versicherten zumutbare Massnahmen, um Schäden abzuwenden.

Versäumen Sie die Sorgfaltspflicht in grober Weise und kommt es darum zu einem Schaden, können Versicherungen eine Entschädigung kürzen oder verweigern.

Beispiel: Sturmschaden an Storen

Ein heftiger Sturm mit einer Geschwindigkeit über 75 km/h fegt über die Schweiz. Er wurde frühzeitig angekündigt. Sie haben die Sonnenstoren an Ihrem Gebäude nicht eingerollt. Nach dem Sturm ist der Sonnenschutz stark beschädigt. Die Gebäudeversicherung könnte eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht geltend machen.

Sie müssten beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Verhalten eingetreten wäre. Hilfreich wäre etwa, wenn Nachbarn trotz eingefahrener Sonnenstoren den gleichen Schaden verzeichnen.

3. Was kann ich bei Sturmschäden tun?

Machen Sie möglichst rasch eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung. Klären Sie bei Ihrer Versicherung das Vorgehen ab und dokumentieren Sie alle Schäden. Halten Sie im weiteren Kontakt mit der Versicherung immer Ihre Policennummer bereit.

Nach Stürmen und Grossereignissen nehmen Schadensmeldungen bei den Versicherungsgesellschaften stark zu. Es kann zu längeren Reaktionszeiten kommen. Wer im Falle eines gedeckten Schadens mit der Abwicklung unzufrieden ist, kann bis spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung die Versicherung kündigen. Das gilt nur für private Versicherungen – kantonale Gebäudeversicherungen sind nicht kündbar.

Vermeidung von Folgeschäden

Auch nach einem Sturm gilt die Sorgfaltspflicht: Beschädigt ein Sturm etwa Ihr Gebäudedach, müssen Sie es provisorisch vor eindringendem Wasser schützen. Die Versicherung kann die Haftung sonst einschränken oder ablehnen.

4. Wie schütze ich mein Eigentum vor Sturmschäden?

Bei Sturmwarnung helfen unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen, Sturmschäden zu vermeiden:

  • Ziehen Sie die Sonnenstoren ein und schliessen Sie Sonnenschirme. Herumfliegende Sonnenschirme können Menschen, Tiere und Gegenstände schädigen.

  • Ziehen Sie Rollläden hoch.

  • Schliessen Sie alle Fenster, Türen und Fensterläden.

  • Kontrollieren Sie Bäume in Ihrem Garten regelmässig auf ihren Gesundheitszustand. Entfernen Sie kranke Äste oder abgestorbene Bäume.

  • Prüfen Sie, ob Dachziegel fest verankert sind.

  • Fixieren Sie lose Gegenstände wie Stühle, Tische oder Blumentöpfe.

  • Fahren Sie Ihr Auto wenn möglich in eine Garage.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 16.01.2018

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