Smile Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

5.3 / 6

Comparis-Note

Kundenzufriedenheit bei Smile

5.3 / 6

Comparis-Note

Quelle: comparis.ch

Preis/Leistung

5.3 / 6

Leistungen: Qualität und Service

5.2 / 6

Information, Kommunikation und Transparenz

5.2 / 6

Convenience der Touchpoints und Kontakte

5.1 / 6

Gesamtzufriedenheit

5.3 / 6

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Produkte der Smile

Feuer- und Elementarereignisse
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden an Hausrat, der einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt ist. Schäden wegen abstürzender Luft-, Raumfahrzeugen und Meteoriten sowie Schäden durch Löschmittel sind ebenfalls mitversichert.

Wasser
Zusätzlich versichert sind Frostschäden an selbst installierten Leitungen (als Mieter).

Diebstahl
Als Einbruchdiebstahl gilt auch Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, Magnetkarten und dergleichen, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder einfachen Diebstahl angeeignet hat. Böswillige Beschädigung durch Dritte ist im Inneren der Wohnung auch ohne Diebstahlschaden versichert, wenn sich der Täter unbefugterweise Zutritt zum Gebäude verschafft hat. Wählbar ist die Versicherung des einfachen Diebstahls auswärts inklusive Taschen- und Trickdiebstahl.

Glasbruch
Glasbruch ist generell ohne Summenbegrenzung versichert. (Maximal die Hausratversicherungssumme)

  • Mobiliarglas: Versichert sind Mobiliarverglasung (Glas und glasähnliche Kunststoffe), inklusive Platten von Natur- und Kunststeintischen.

  • Gebäudeglas: Versichert sind Gebäudegläser und Kochflächen aus Glaskeramik sowie Steinabdeckungen in Küche und Bad.

  • Lavabos: Versichert sind Lavabos, Spültröge, Klosetts und Bidets einschliesslich Montagekosten.

  • Isolierglas ist auch versichert unter Gebäudeglas.

Hausratkasko (Zusatzversicherung)
Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung des ganzen Hausrats inklusive Handys (jedoch mit gewissen Ausschlüssen) durch plötzliche, unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkung. Elektrogeräte sind zusätzlich gegen Schäden durch Stromeinwirkung, Flüssigkeit und Feuchtigkeit versichert.

Reisegepäck und Mietwagen (Zusatzversicherung)
Reisegepäck: Beschädigung, Verlust oder verspätete Ankunft des Reisegepäcks durch die mit dem Transport beauftragte Unternehmung.
Mietwagen: Wegfall des Selbstbehaltes eines vom Versicherungsnehmer gemieteten Fahrzeuges, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug verursachen sowie bei Diebstahl des Fahrzeuges.

Leistungsbegrenzungen

  • Maximale Deckung von Schmuck bei Verlust durch einfachen Diebstahl zu Hause sowie bei Einbruch, sofern der Schmuck nicht in einem Kassenschrank oder Tresor aufbewahrt wurde: bis zu 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch bis maximal 30'000 Franken.

  • Maximale Deckung bei Geldwerten: 5'000 Franken (ohne einfachen Diebstahl).

  • Maximale Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl): bis 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch maximal 30'000 Franken. Versicherungssummen bei einfachem Diebstahl gemäss Police.

  • Maximale Deckung bei Sengschäden oder Schäden am Hausrat, der ungewollt einem Nutzfeuer ausgesetzt war: 5'000 Franken.

  • Verzicht auf Überprüfung einer Unterversicherung bei Teilschäden.

  • Maximale Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen, Räumungskosten etc.) bis zu 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch mindestens 10'000 Franken.

  • Maximale Deckung für Dritteigentum (Gästeeffekten, anvertraute bewegliche Sachen, Berufskleider und -utensilien): 10'000 Franken.

  • Der Verderb von Tiefkühlgut ist bis maximal 2'000 Franken versichert.

Selbstbehalte
Selbstbehalt bei Elementarschäden: 500 Franken. Bei Diebstahlschäden wählbar zwischen 200 Franken und 1'000 Franken. Bei Hausrat-Kaskoschäden: 200 Franken. Für alle anderen Schäden gilt der in der Police vereinbarte Selbstbehalt (CHF 0 bis 1'000).

Spezielles

  • keine Prämienerhöhung nach einem Schadensfall

  • Unterversicherung wird bei Teilschäden nicht geltend gemacht.

  • Für Glasschäden gibt es keine Summenbegrenzung (maximal die Hausratversicherungssumme)

  • Hausrat ist ausser Haus ebenfalls versichert in Bastelräumen, Garagen und ähnlichem, was in der gleichen politischen Gemeinde liegt.

  • Alle Verträge sind 1-Jahres-Verträge mit 1-monatiger Kündigungsfrist.

  • In der Hausrat-Kasko sind Schäden an Handys (inklusive Bildschirmschäden) mitversichert.

Feuer- und Elementarereignisse
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden an Hausrat, der einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt ist. Schäden wegen abstürzender Luft-, Raumfahrzeuge und Meteoriten sowie Schäden durch Löschmittel sind ebenfalls mitversichert.

Wasser
Zusätzlich versichert sind Frostschäden an selbst installierten Leitungen (als Mieter).

Diebstahl
Als Einbruchdiebstahl gilt auch Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, Magnetkarten und dergleichen, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder einfachen Diebstahl angeeignet hat. Böswillige Beschädigung durch Dritte ist im Inneren der Wohnung auch ohne Diebstahlschaden versichert, wenn sich der Täter unbefugterweise Zutritt zum Gebäude verschafft hat. Wählbar ist die Versicherung des einfachen Diebstahls auswärts inklusive Taschen- und Trickdiebstahl.

Glasbruch
Glasbruch ist generell ohne Summenbegrenzung versichert. (Maximal die Hausrat-Versicherungssumme)

  • Mobiliarglas: Versichert sind Mobiliarverglasung (Glas und glasähnliche Kunststoffe), inklusive Platten von Natur- und Kunststeintischen.

  • Gebäudeglas: Versichert sind Gebäudegläser und Kochflächen aus Glaskeramik sowie Steinabdeckungen in Küche und Bad.

  • Lavabos: Versichert sind Lavabos, Spültröge, Klosetts und Bidets einschliesslich Montagekosten.

  • Isolierglas ist auch versichert unter Gebäudeglas.

Hausratkasko (Zusatzversicherung)
Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung des ganzen Hausrats inklusive Handys (jedoch mit gewissen Ausschlüssen) durch plötzliche, unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkung. Elektrogeräte sind zusätzlich gegen Schäden durch Stromeinwirkung, Flüssigkeit und Feuchtigkeit versichert.

Reisegepäck und Mietwagen (Zusatzversicherung)
Reisegepäck: Beschädigung, Verlust oder verspätete Ankunft des Reisegepäcks durch die mit dem Transport beauftragte Unternehmung.
Mietwagen: Wegfall des Selbstbehaltes eines vom Versicherungsnehmer gemieteten Fahrzeuges, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug verursachen sowie bei Diebstahl des Fahrzeuges.

Leistungsbegrenzungen

  • Maximale Deckung von Schmuck bei Verlust durch einfachen Diebstahl zu Hause sowie bei Einbruch, sofern der Schmuck nicht in einem Kassenschrank oder Tresor aufbewahrt wurde: bis zu 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch bis maximal 30'000 Franken.

  • Maximale Deckung bei Geldwerten 5'000 Franken (ohne einfachen Diebstahl).

  • Maximale Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl): bis 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch maximal 30'000 Franken. Versicherungssummen bei einfachem Diebstahl gemäss Police.

  • Maximale Deckung bei Sengschäden oder Schäden am Hausrat, der ungewollt einem Nutzfeuer ausgesetzt war: 5'000 Franken.

  • Verzicht auf Überprüfung einer Unterversicherung bei Teilschäden.

  • Maximale Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen, Räumungskosten etc.) bis zu 20 Prozent der Hausratversicherungssumme, jedoch mindestens 10'000 Franken.

  • Maximale Deckung für Dritteigentum (Gästeeffekten, anvertraute bewegliche Sachen, Berufskleider und -utensilien): 10'000 Franken.

  • Der Verderb von Tiefkühlgut ist bis maximal 2'000 Franken versichert.

Selbstbehalte
Selbstbehalt bei Elementarschäden 500 Franken. Bei Diebstahlschäden wählbar zwischen 200 Franken und 1'000 Franken. Bei Hausrat-Kaskoschäden 200 Franken. Für alle anderen Schäden gilt der in der Police vereinbarte Selbstbehalt (CHF 0 bis 1'000).

Spezielles

  • keine Prämienerhöhung nach einem Schadensfall

  • Unterversicherung wird bei Teilschäden nicht geltend gemacht.

  • Für Glasschäden gibt es keine Summenbegrenzung (Maximal die Hausrat-Versicherungssumme)

  • Hausrat ist ausser Haus ebenfalls versichert in Bastelräumen, Garagen und Ähnlichem, was in der gleichen politischen Gemeinde liegt.

  • Alle Verträge sind 1-Jahres-Verträge mit 1-monatiger Kündigungsfrist.

  • In der Hausratkasko sind Schäden an Handys (inklusive Bildschirmschäden) mitversichert.

Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen

Deckung aus der Grundversicherung

  • Bonusverlust und allfälliger Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht und für Personenwagenanhänger.

Deckung aus der Zusatzversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:

  • Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung

  • Bonusverlust der Vollkaskoversicherung

Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:

  • Reparaturkosten

  • Kosten für das Abschleppen bis zur nächsten Garage

  • Standgebühren bis 500 Franken

  • Allfälliger Zollbetrag oder Rücktransport aus dem Ausland bis 1'000 Franken, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Tagen repariert werden kann.

  • Selbstbehalt: 500 Franken.

Was gilt bei Liegenschaften

  • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Eigentümer von selbstbewohnten Gebäuden ohne Geschäftsräume mit höchstens 3 Wohnungen (einschliesslich Ferienhäuser, Mobilheime oder nicht immatrikulierte Wohnwagen mit festem Standort) sind mitversichert.

  • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

  • Versichert sind weiter Eigentümer, Mieter oder Pächter von unbebauten Grundstücken sowie Bauherren von Umbauten bis zu einer Gesamtbausumme von 100'000 Franken.

  • Versichert sind auch Schäden durch Tankanlagen.

Deckung der Kinder
Kinder (auch Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder) sind in der Familienversicherung mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben oder als Wochenaufenthalter regelmässig zurückkehren.

Selbstbehalte

  • Mieterschäden: pauschal 200 Franken pro Schadenfall.

  • Obhutsschäden: 200 Franken pro Ereignis.

  • Schäden an fremden Motorfahrzeugen: 500 Franken.

  • Schäden an gemieteten Pferden: 500 Franken.

  • Für alle übrigen Sachschäden gilt der in der Police vereinbarte Selbstbehalt (CHF 0 bis 500).

Leistungsbegrenzungen

  • Sachschäden verursacht durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind begrenzt auf 2'000 Franken.

Spezielles

  • Die Deckung der Familienversicherung schliesst alle an derselben Adresse gemeldeten Personen ein, sofern diese mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren.

  • Selbstständigerwerbende (bis 24'000 Franken Bruttojahresertrag) sind in der Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit automatisch mitversichert.

  • Die Mieterschadendeckung schliesst auch Schäden in Hotelzimmern, Ferienhäusern und dergleichen ein.

  • Alle Verträge sind 1-Jahresverträge mit 1-monatiger Kündigungsfrist.

Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen

Deckung aus der Grundversicherung

  • Bonusverlust und allfälliger Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht und für Personenwagenanhänger.

Deckung aus der Zusatzversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:

  • Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung

  • Bonusverlust der Vollkaskoversicherung

Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:

  • Reparaturkosten

  • Kosten für das Abschleppen bis zur nächsten Garage

  • Standgebühren bis 500 Franken

  • Allfälliger Zollbetrag oder Rücktransport aus dem Ausland bis 1'000 Franken, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Tagen repariert werden kann.

  • Selbstbehalt: 500 Franken.

Was gilt bei Liegenschaften

  • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Eigentümer von selbstbewohnten Gebäuden ohne Geschäftsräume mit höchstens 3 Wohnungen (einschliesslich Ferienhäuser, Mobilheime oder nicht immatrikulierte Wohnwagen mit festem Standort) sind mitversichert.

  • Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.

  • Versichert sind weiter Eigentümer, Mieter oder Pächter von unbebauten Grundstücken sowie Bauherren von Umbauten bis zu einer Gesamtbausumme von 100'000 Franken.

  • Versichert sind auch Schäden durch Tankanlagen.

Deckung der Kinder
Kinder (auch Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder) sind in der Familienversicherung mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben oder als Wochenaufenthalter regelmässig zurückkehren.

Selbstbehalte

  • Mieterschäden: pauschal 200 Franken pro Schadenfall.

  • Obhutsschäden: 200 Franken pro Ereignis.

  • Schäden an fremden Motorfahrzeugen: 500 Franken.

  • Schäden an gemieteten Pferden: 500 Franken.

  • Für alle übrigen Sachschäden gilt der in der Police vereinbarte Selbstbehalt (CHF 0 bis 500).

Leistungsbegrenzungen

  • Sachschäden verursacht durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind begrenzt auf 2'000 Franken.

Spezielles

  • Die Deckung der Familienversicherung schliesst alle an derselben Adresse gemeldeten Personen ein, sofern diese mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren.

  • Selbstständigerwerbende (bis 24'000 Franken Bruttojahresertrag) sind in der Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit automatisch mitversichert.

  • Die Mieterschadendeckung schliesst auch Schäden in Hotelzimmern, Ferienhäusern und dergleichen ein.

  • Alle Verträge sind 1-Jahresverträge mit 1-monatiger Kündigungsfrist.

Angaben zur Versicherungsgesellschaft Smile

Versicherungsträger

smile.direct versicherungen; Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG

Hauptsitz

Dübendorf

Übersicht der Schweizer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen

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