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Bei einer Zession tritt ein Gläubiger bestimmte Forderungen an einen weiteren Gläubiger ab. Im Leasinggeschäft sind Zessionsverträge geläufig: Least jemand ein Auto, muss er etwaige Leistungen, die ihm seine Kaskoversicherung bei Totalschaden zahlt, an den Autohändler oder die Garage (Leasinggeber) abtreten.
Aus diesem Grund ist bei Leasing der Abschluss einer Kollisionskasko- bzw. Vollkaskoversicherung (=Teil- und Kollisionskasko) mit Zeitwertzusatz obligatorisch.
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