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Ein Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu übernehmen ist. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall, für den die Versicherungsgesellschaft Leistungen erbringt. Die Höhe des Selbstbehalts ist in der Police festgehalten.
In der Haftpflichtversicherung werden in der Regel für die Festlegung des Selbstbehaltes folgende Lenker unterschieden:
Junglenker: Als Junglenker gilt, wer das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel CHF 1000.
Neulenker: Hier sind Lenker gemeint, die über 25 Jahre alt sind, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind. Der Lernfahrausweis gilt in diesem Fall nicht als Führerausweis. Der Selbstbehalt für Neulenker beträgt in der Regel CHF 500.
Übrige Lenker: Diese haben beim Schadensereignis das 25. Lebensjahr vollendet und sind seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins. In der Regel wird kein Selbstbehalt erhoben.
Der Selbstbehalt wird meistens kombiniert angegeben. Gemeint ist damit:
1000/500/0 Franken:
Für jugendliche Lenker 1000 Franken, für Neulenker 500 Franken, für alle übrigen Lenker 0 Franken.
1500/1000/500 Franken:
Für jugendliche Lenker 1500 Franken, für Neulenker 1000 Franken, für alle übrigen Lenker 500 Franken.
500/0/0 Franken:
Für jugendliche Lenker 500 Franken, für Neulenker und für alle übrigen Lenker 0 Franken.
In der Police ist aufgeführt, bei welchen Ereignissen der Versicherungsnehmer welchen Selbstbehalt zahlen muss. Die Höhe der Beträge variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Beispiele für Deckungen, in denen Selbstbehalte fällig werden können:
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Tipp:Ein höherer Selbstbehalt für Kollsionsschäden vergünstigt die Prämie deutlich mehr als ein höherer Selbstbehalt in der Teilkasko und ist daher eher zu empfehlen. Vorausgesetzt, Sie sind bereit im Schadensfall die höhere Kostenbeteiligung zu übernehmen.
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