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Die Autoversicherung gilt in folgenden Gebieten:
Bei Transport über Meer wird die Deckung nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieser Staaten liegen.
Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein, erlischt die Versicherung spätestens am Ende des Versicherungsjahres. Der Fahrzeughalter kann aber mit der Gesellschaft ein vorzeitiges Vertragsende vereinbaren. In der Regel ist dies aber frühestens auf das Datum möglich, wenn die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponiert werden.
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