Darf ich am Sonntag oder einem Feiertag zügeln?

Der erste Tag der neuen Miete kann auf einen Feiertag oder einen Sonntag fallen. Dürfen Sie an Feiertagen oder sonntags umziehen? Comparis klärt auf.

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Elena Wetli

20.04.2023

Eine Frau stellt eine Umzugskiste auf einer anderen ab.

iStock / Dimensions

1.Umzug am Sonntag oder an einem Feiertag: Ist das erlaubt?
2.Am Wochenende oder an Feiertagen zügeln: Mit der Vermieterschaft absprechen
3.Welche Ruhezeiten gelten beim Umzug an Feiertagen oder Sonntagen?

1. Umzug am Sonntag oder an einem Feiertag: Ist das erlaubt?

Umziehen an Feiertagen oder an einem Sonntag ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen also den Umzug an Weihnachten oder Sonntagen machen.

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Das müssen Sie beachten beim Umzug an Feiertagen oder Sonntagen

  • Die Wohnungsübergabe findet in der Regel zu üblichen Geschäftszeiten statt.

  • Beachten Sie die Ruhezeiten.

  • Umzugsunternehmen arbeiten oft nicht an Sonntagen oder Feiertagen.

  • Für Umzugsunternehmen oder Miettransporter können an Sonntagen oder Feiertagen höhere Kosten anfallen.

2. Am Wochenende oder an Feiertagen zügeln: Mit der Vermieterschaft absprechen

Fällt der erste Tag des neuen Mietvertrags auf ein Wochenende oder einen Feiertag? Dann verschiebt sich der Einzugstermin auf den nächsten Werktag. Das Gleiche gilt für den Auszugstermin.

Darum ist wichtig: Besprechen Sie mit Ihrer alten und neuen Vermieterschaft, wann die Wohnungsübergabe stattfindet.

3. Welche Ruhezeiten gelten beim Umzug an Feiertagen oder Sonntagen?

In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung der Ruhe- und Nachtzeiten. Meist gilt aber:

  • Nachtruhe ist zwischen 22 und 6 Uhr. Geräusche sind nachts nur in Zimmerlautstärke erlaubt. Bohren, Hämmern und andere laute Geräusche sollten Sie unterlassen.

  • Die Mittagsruhe ist meistens zwischen 12 bis 13 Uhr.

  • Sonn- und Feiertage gelten als Ruhezeiten. Nehmen Sie beim Umzug Rücksicht.

Zügeln Sie am Sonntag oder einem Feiertag? Dann kann es sich lohnen, die künftige Nachbarschaft über den bevorstehenden Umzug zu informieren. Die meisten haben für den einmaligen Lärm Verständnis.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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