Ledige, verwitwete, geschiedene oder in tatsächlich getrennter Ehe lebende Steuerpflichtige, die mit Kindern im gleichen Haushalt leben und zur Hauptsache für deren Unterhalt aufkommen, haben Anspruch auf Anwendung des gleichen Tarifs wie Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner arbeitet. Im Fall von Unterhaltszahlungen kann der Tarif abweichen. Für weitere Informationen kann man sich an das kantonale Steueramt wenden.