Steuersystem Schweiz

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C (Jahres-, Wochen- und Kurzaufenthalter, Grenzgänger sowie Asylsuchende), die in der Schweiz ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind im Ausland wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Von der Quellensteuerpflicht ausgenommen sind trotz fehlender Niederlassungsbewilligung verheiratete, in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe oder in eingetragener Partnerschaft lebende ausländische Arbeitnehmer, deren Ehegatten resp. eingetragene Partner die schweizerische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassungsbewilligung C besitzen.

Berechnungsgrundlage für die Quellensteuer

Für die Berechnung des Steuerabzuges ist der monatliche Bruttolohn massgebend. Zulagen und Nebenbezüge wie Akkord, Essens-, Weg- oder Kinderzulagen sowie Trinkgelder sind in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Auszahlung, Überweisung oder Verrechnung erfolgt.
Gratifikationen, Treueprämien, 13. Monatslohn und ähnliche Leistungen sind für die Berechnung des Quellensteuerabzuges im Zeitraum der effektiven Auszahlung mit dem Bruttolohn des entsprechenden Monats zu addieren.

Was beinhaltet die Quellensteuer?

Mit der Quellensteuer sind alle Steueransprüche von Bund, Kanton und Gemeinden inklusive der Kirchensteuer (sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind) in der Schweiz abgegolten.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Wenn die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte in einem Kalenderjahr CHF 120'000 übersteigen, wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt. Davon ausgenommen sind Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz.

Die bezogenen Quellensteuern werden zinslos an die aus der ordentlichen Veranlagung zu bezahlenden Steuern angerechnet. Die ausländischen Arbeitnehmenden unterliegen allerdings weiterhin der Quellensteuer (Sicherungssteuer).

Weiterführende Links:

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Swiss-Tax
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