Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C werden monatlich direkt besteuert. Quellensteuerpflichtig sind, unabhängig vom Alter, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, in der Schweiz jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen.