Ein Nebenerwerb liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber während
höchstens fünfzehn Stunden wöchentlich tätig ist und seine monatlichen Bruttoeinkünfte
CHF 2'000 nicht übersteigen. Der Quellensteuerabzug für den Nebenerwerb
(D-Tarif) beträgt 10% der Bruttoeinkünfte.