Erwerbseinkommen

Für die Quellensteuerberechnung ist immer der monatliche Bruttolohn inklusive aller Zulagen massgebend. Weg-, Essens- und Kinderzulagen sowie Trinkgelder, Kranken- und Unfallgelder müssen in dem Monat versteuert werden, in dem die Auszahlung oder Überweisung erfolgt.

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