Bei Arbeitnehmern mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (60-, 90-, 120-Tage-Bewilligung etc.) ist der Quellensteuerabzug wie folgt zu berechnen: In den Fällen, in denen die genaue Anzahl der Arbeitstage in der Schweiz bekannt ist, wird das Monatsgehalt so ermittelt, indem das Gesamtgehalt durch die Gesamtzahl effektiver Arbeitstage dividiert und mit 20 multipliziert wird.
Beispiel: Ein Kurzaufenthalter für 120 Tage erhält insgesamt CHF 28'000. Der massgebende Monatslohn wird wie folgt ermittelt: das Gesamtgehalt (CHF 28'000) wird durch die Anzahl Aufenthaltsmonate (120 Tage: 30 Tage = 4 Monate) dividiert.
Dies ergibt im vorliegenden Beispiel ein Monatseinkommen von CHF 7'000.– (CHF 28'000:4 = CHF 7'000). Der anhand der Tariftabelle ermittelte Prozentsatz (z.B. 8.59% beim Tarif A0 ohne Kirchensteuer bei CHF 7'000) ist auf das Gesamtgehalt in Abzug zu bringen. Dies ergibt im vorliegenden Beispiel eine Gesamtquellensteuer von CHF 2'405.20 (CHF 28'000 x 8.59% = CHF 2'405.20).