Der Grenzgängertarif gelangt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit zur Anwendung für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, den Arbeitsort in der Schweiz haben und regelmässig an ihren deutschen Wohnort zurückkehren. Er beträgt 4,5 Prozent der steuerbaren Einkünfte, sofern die Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes vorliegt.