Familienstand

Der Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) bestimmt den jeweiligen Tarif der monatlichen Quellensteuer. Ändert sich der Familienstand z.B. durch Heirat, Scheidung oder Todesfall, muss diese Änderung beim zuständigen Gemeindesteueramt gemeldet werden.

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