Ein Nebenerwerb liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber während höchstens fünfzehn Stunden wöchentlich tätig ist und seine monatlichen Bruttoeinkünfte CHF 2'000 nicht übersteigen. Der Quellensteuerabzug für den Nebenerwerb (D-Tarif) beträgt 10% der Bruttoeinkünfte.