Für die Dauer des Arbeitseinsatzes massgebend ist der Ein- und Austritt in ein Arbeitsverhältnis innerhalb eines Steuerjahres. Zur genauen Berechnung der Quellensteuer geben Sie bitte die Dauer des Arbeitsverhältnisses an. Bei einem unbefristeten Einsatz gilt jeweils das Steuerjahr 2009 als Dauer. Eine Berechnung über den Jahreswechsel 2009/2010 ist nicht möglich.