Jede in der Schweiz domizilierte Bank untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Im Konkursfall werden die Ansprüche auf Forderung der Gläubiger anhand einer gesetzlich festgelegten Rangfolge aus der Konkursmasse geltend gemacht. Spargelder und Kassenobligationen werden bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde ausbezahlt. Der Maximalbetrag für alle Kunden zusammen liegt in der Schweiz bei CHF 6 Mrd.