Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) oberste Aufsichts- und Vollzugsinstanz. Von der Bundesverwaltung wie auch von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist sie unabhängig. Aufgaben sind unter anderem: Erteilung und Entzug der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb einer Bank, Erlass von Weisungen, Einhaltung des Anlagefondsgesetzes (AFG), Aufsicht gemäss Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) usw.

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