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Arzt- und Spitalkosten im Ausland sind von der Reiseversicherung nicht versichert. Die in der Reiseversicherung erwähnten „Vorschüsse“ für Arzt- und Spitalkosten (meist CHF 5‘000.--) müssen der Versicherung zurückgezahlt werden.
Für Ferien in Europa genügt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse. Wichtig: man sollte immer die „europäische Krankenversicherungskarte“ mitnehmen, damit die Rechnung nicht gleich vor Ort bezahlt werden muss.
Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung (UVG/SUVA) decken aber nur das Doppelte dessen, was die Behandlung des Arztes/Spitals im Wohnkanton gekostet hätte, ab. Daher ist für das aussereuropäischen Ausland (Bsp.: USA, Japan, Australien) eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse empfehlenswert, da die Behandlung in diesen Ländern richtig teuer werden kann.
Tipp: erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich den bestehenden Leistungen und den Möglichkeiten einer Zusatzversicherung.
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