Reisebüros bieten beim Abschluss eines Ferienarrangements häufig eine Annullationskosten-Versicherung an. Nicht selten wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer solchen Versicherung "obligatorisch" sei. Falls Sie jedoch eine Jahres-Reiseversicherung haben oder die Annullation anderweitig gedeckt ist, können Sie das Angebot des Reisebüros getrost ablehnen. Dies gilt auch bei Vermittlern oder Vermietern von Ferienwohnungen.
Nein. Beziehungsprobleme oder sonstige leichte Unpässlichkeiten gelten nicht als Hinderungsgründe für den Antritt einer Reise.
Der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnt sich bereits dann, wenn mehr als zwei Ferienreisen pro Jahr gemacht werden. Sie deckt zudem Risiken, welche temporäre Reiseversicherungen nicht decken (z.B. Bearbeitungsgebühr im Reisebüro).
Arzt- und Spitalkosten im Ausland sind von der Reiseversicherung nicht versichert. Für Ferien in Europa und vielen anderen Ländern genügt die Deckung der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse. Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung (UVG/SUVA) decken aber nur das Doppelte dessen, was die Behandlung des Arztes/Spitals im Wohnkanton gekostet hätte. Daher ist für das aussereuropäischen Ausland z.B. USA, Japan, Australien) eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse empfehlenswert, da die Behandlung in diesen Ländern richtig teuer werden kann. Die in der Reiseversicherung erwähnten „Vorschüsse“ für Arzt- und Spitalkosten (meist CHF 5‘000) müssen der Versicherung zurückgezahlt werden. Wichtig: man sollte immer die „europäische Krankenversicherungskarte“ mitnehmen, damit die Rechnung nicht gleich vor Ort bezahlt werden muss. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich den bestehenden Leistungen und den Möglichkeiten einer Zusatzversicherung.
"Sie deckt die Kosten einer frühzeitigen Rückreise, einer Bergung oder Rettung aufgrund von Risiken, die während der Reise eintreten. Zudem wird der nicht „verbrauchte“ Teil der Reise und bei einigen Versicherern sogar eine Wiederholungsreise bezahlt. Auch eine nur vorübergehende Heimkehr oder zusätzlich verursachte Hotelaufenthalte sind gedeckt. Folgende Risiken sind gedeckt:
Erkrankung und Unfall des Reisenden oder einer nahestehenden Person / eines Stellvertreters am Arbeitsplatz (auch Todesfall). Die Mehrheit der Versicherer bezahlt auch dann, wenn der Versicherte während den Ferien nur vorübergehend nach Hause muss. Dies kann notwendig werden, wenn beispielsweise eine nahe stehende Person gestorben ist, ins Eigenheim eingebrochen worden ist oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz ausgefallen ist. Die Personen-Assistance empfiehlt sich besonders bei Reisen in Problemländer und für Extremreisen. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt für eine Repatriierung (Transportkosten frühzeitiger Heimkehr) max. CHF 5‘000. Zusätzlich sind der nicht verbrauchte Teil der Reise und evtl. sogar eine Wiederholungsreise beinhaltet. Unbedingt beachten: Die Personen-Assistance muss weltweit gelten, auch explizit für die Schweiz. Die Personen-Assistance kann auch alleine, d.h. ohne Annullierungsschutz, abgeschlossen werden.
Ja, denn die Rega ist keine Versicherungs-Gesellschaft. Das heisst, Sie haben aufgrund Ihrer Gönnerschaft keinen Rechtsanspruch auf eine Leistung der Rega. Zudem bestehen die Leistungen einer Reiseversicherung gerade bei Zwischenfällen im Ausland nicht nur aus den Transportkosten für die Rückkehr in die Schweiz, sondern sie ersetzt auch den nicht "verbrauchten" Teil der Reise.
Das Reisegepäck ist in der Reiseversicherung meist nicht mitversichert. Die Versicherer bieten zwar eine Reisegepäck-Versicherung an, jedoch als Zusatz und gegen Aufprämie. Dieser Zusatz deckt die Risiken Diebstahl, Beraubung und Beschädigung sowie Verlust und Beschädigung während der Beförderung durch ein Transportunternehmen. Nicht gedeckt sind selbst verlorene oder liegen gelassene Gegenstände. Tipp:Schliessen Sie eine Reisegepäck-Versicherung als Zusatzdeckung zur Hausratpolice ab. Dies ist meist günstiger.
Nein. Beim Abschluss einer Reiseversicherung empfiehlt es sich genau darauf zu achten, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt. Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor Abschluss der Reiseversicherung nach dem genauen Geltungsbereich (von Personen-Assistance und Annullationskosten), auch wenn die Versicherung von "weltweiter" oder "europaweiter" Deckung spricht. Es gibt Versicherungsprodukte, bei welchen Sie die Schweiz mittels Zusatzbaustein einschliessen müssen.
Die Mehrheit der Versicherer bezahlt auch dann, wenn der Versicherte während den Ferien nur vorübergehend nach Hause muss. Dies kann notwendig werden, wenn beispielsweise eine nahe stehende Person gestorben ist, ins Eigenheim eingebrochen wurde oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz ausgefallen ist.