Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt für Repatriierung (Transportkosten frühzeitiger Heimkehr) max. CHF 5‘000.–. Zusätzlich sind der nicht verbrauchter Teil der Reise und evtl. sogar eine Wiederholungsreise beinhaltet.
Die Personen-Assistance muss weltweit gelten, auch explizit für die Schweiz
Die Personen-Assistance kann auch alleine, d.h. ohne Annullierungsschutz, abgeschlossen werden