Rechtsschutz nach Unfall

Generell hilft die Rechtsschutzversicherung einem Unfallopfer dabei, Schadenersatz und Schmerzensgeld einzufordern. Hier hilft aber auch die Opferhilfe.

Verkehrsrechtsschutz

  • Bei Verkehrsunfällen: Wenn man der Meinung ist, nicht Schuld am Unfall zu sein, oder wenn die finanzielle Wiedergutmachung des schuldhaften Verkehrsteilnehmers nicht erfolgt.
  • Rechtsstreit mit der eigenen Versicherung. Kaskoversicherung: Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen, der Ihnen durch einen Unfall entstanden ist.
  • Verstösse gegen das Verkehrsgesetz: Ihnen wird nach einem Unfall der Ausweis entzogen, obwohl die Schuld nicht feststeht.

 

Privatrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz: Glauben Sie, als Patient nicht korrekt behandelt worden zu sein, oder wurden Sie über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt?
  • Privat- oder Sozialversicherungen: Was tun, wenn Ihnen die Krankenkasse eine rechtmässige Rückerstattung verweigert?
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