Generell hilft die Rechtsschutzversicherung einem Unfallopfer dabei, Schadenersatz und Schmerzensgeld einzufordern. Hier hilft aber auch die Opferhilfe.
Verkehrsrechtsschutz
- Bei Verkehrsunfällen: Wenn man der Meinung ist, nicht Schuld am Unfall zu sein, oder wenn die finanzielle Wiedergutmachung des schuldhaften Verkehrsteilnehmers nicht erfolgt.
- Rechtsstreit mit der eigenen Versicherung. Kaskoversicherung: Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen, der Ihnen durch einen Unfall entstanden ist.
- Verstösse gegen das Verkehrsgesetz: Ihnen wird nach einem Unfall der Ausweis entzogen, obwohl die Schuld nicht feststeht.
Privatrechtsschutz
- Patientenrechtsschutz: Glauben Sie, als Patient nicht korrekt behandelt worden zu sein, oder wurden Sie über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt?
- Privat- oder Sozialversicherungen: Was tun, wenn Ihnen die Krankenkasse eine rechtmässige Rückerstattung verweigert?