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Kündigung / Kündigungsfrist
Die Versicherung lässt sich auf Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer
kündigen. Das Kündigungsschreiben muss jedoch in der Regel 3 Monate vor Ablauf beim Versicherer eintreffen, ansonsten wird die Police stillschweigend um 1 Jahr verlängert.
Möchten Sie sich rechtzeitig zum nächsten Kündigungstermin per Mail erinnern lassen? Hier geht es zum
Comparis-Kündigungserinnerungs-Service
.
Die Versicherung ist auch im
Schadenfall
kündbar. Die Voraussetzung ist, dass es ein gedeckter Schadenfall ist. Der Versicherungsnehmer kann spätestens innert 14 Tagen, nachdem er von der letzten Leistung Kenntnis erhalten hat, kündigen.
Weil ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, lässt sich die Police auch beim Wegzug ins Ausland kündigen, da das Risiko bei einem Auslandwegzug erlischt. Dazu benötigt man eine Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde.
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