Ab wann gilt die Versicherung?
Generell gilt: Die Ursache für die Anfrage nach Rechtshilfe bei der Versicherung darf erst nach dem Vertragsabschluss entstanden sein. Zudem gelten zum Teil Wartefristen. Ist die Versicherung abgeschlossen, dann verpflichtet sich der Kunde, einen allfälligen Fall sofort zu melden. Gewisse Versicherer setzen sogar Fristen für die Meldung eines Falles. Meldet ein Kunde den Fall zu spät, kürzen die Versicherer gegebenenfalls die Leistung um den Betrag, um den sich die Kosten durch die Verspätung erhöht haben.
Rechtsschutz rückwirkend / Rechtsschutz nachträglich
Anders ist es bei Streitigkeiten, die vor dem Versicherungsabschluss entstanden sind. Diese können nicht mehr versichert werden. Nach dem Motto: Ein brennendes Haus versichert auch keine Gesellschaft.