Familienrechtliche Streitigkeiten (zum Beispiel wegen Unterhaltszahlungen, wenn Besuchsrechte verwehrt werden, oder bei Eheschutz- und Scheidungsverfahren) sind in der Regel nicht versichert oder nur im Rahmen einer juristischen Beratung bis zu 500 Franken pro Jahr abgedeckt. Trotz fehlender Versicherungsdeckung kann in gewissen Fällen kostenlos prozessiert werden: Wer in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat in der Regel Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand und auf unentgeltliche Prozessführung.