Für folgende Rechtsfälle oder Ereignisse besteht bei allen Rechtsschutzversicherungen kein Versicherungsschutz:
Rechtsfälle ...
- aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts sind generell ausgeschlossen, jedoch übernehmen einige Versicherungen Kosten von max. CHF 300 oder 500 für eine einmalige Beratung.
- zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (hier hilft die Privat-Haftpflichtversicherung)
- im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit
- im Zusammenhang mit Erwerb und Veräusserung von Wertpapieren
- im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder Verpfändung von Immobilien, sowie Bau, Umbau oder Abbruch (sofern dazu eine behördliche Bewilligung notwendig ist)
- im Zusammenhang mit dem Steuer- und Abgaberecht
- die das Ausländerrecht betreffen
- die das Kirchenrecht betreffen
- die das Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht betreffen
- aus Spiel und Wette
- als Beteiligter an Raufereien und Schlägereien
- im Zusammenhang mit Krieg, Unruhen oder Streik
- gegen den Rechtsschutzversicherer
- im Zusammenhang mit Kernspaltung und -fusion oder nichtionisierenden Strahlungen
- im Zusammenhang mit unberechtigter Fahrzeugnutzung
- im Zusammenhang mit Fahren ohne gültigen Führerausweis
- im Zusammenhang mit Zollstreitigkeiten
- im Zusammenhang mit gewerbsmässigem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen
Weitere Ausschlüsse beispielsweise im Arbeitsrecht unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Details werden deshalb pro Anbieter aufgelistet.