Grundsätzlich lässt sich Privat- und / oder Verkehrsrechtsschutz versichern. Jedoch gibt es bei der Leistung Abweichungen zwischen den einzelnen Versicherern.
Streitigkeiten aus öffentlichem Recht (Privatperson gegen Staat) sind grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch sind Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherern (z.B. IV) gedeckt.
Ausgeschlossen sind auch Streitigkeiten betreffend Steuerrecht, Ausländerrecht, Strafrecht und Baurecht.
Bei Selbsständigerwerbenden sind Streitigkeiten aus ihrem Gewerbe nicht versichert.
Der Schaden bzw. die Streitigkeit muss umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Wer sich zu lange Zeit lässt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistungen um den Betrag kürzt, um den die Kosten durch die verspätete Anzeige des Falls grösser wurden. Die Versicherung darf aus diesem Grund aber die Übernahme des Falls nicht komplett verweigern.
Informieren Sie die Versicherung unbedingt bevor Sie einen Anwalt beiziehen oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Mit dem Einverständnis der Versicherung sind Sie sicher, dass die Leistungen auch rückvergütet werden.
Die Versicherung lässt sich auf Ablauf kündigen. Das Kündigungsschreiben muss jedoch 3 Monate vor Ablauf beim Versicherer eintreffen, ansonsten wird die Police stillschweigend um 1 Jahr verlängert.
Die Versicherung ist auch im Schadenfall kündbar. Die Vorraussetzung ist, dass es ein gedeckter Schadenfall ist. Der Versicherungsnehmer kann spätestens innert 14 Tagen, nachdem er von der letzten Leistung Kenntnis erhalten hat, kündigen.
Weil ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, lässt sich die Police auch beim Wegzug ins Ausland kündigen, da das Risiko bei einem Auslandwegzug erlischt. Dazu benötigt man eine Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde.
Generell nicht versichert sind Personen-, Familien- und Erbrechtsprozesse. Verschiedene Gesellschaften bieten hier aber eine kostenlose Rechtsberatung durch eigene Juristen an.