VCS Rechtsschutzversicherung

Produkte der VCS

Voraussetzung

Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied mit Privat-Rechtsschutz und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren, sind mitversichert. Zusätzlich

  • unmündige Kinder aus geschiedener Ehe des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts

  • unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben

  • die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt

  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter oder Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Eigentumsrecht (Miteigentum/Stockwerkeigentum)

  • Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Opferhilfe (Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen)

  • Rechtsberatung (für Personen, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten; eine Konsultation, max. CHF 300 pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht)

  • Mediation bis CHF 10'000 pro Fall

  • Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten); bis CHF 50'000 (ganze Welt)

  • eine erste telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)

  • Reisekosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsrecht, Mietvertragsrecht und Beratungs-Rechtsschutz in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten für Schadenersatz- und Strafrecht weltweit. Für alle andern Rechtsbereiche muss der Gerichtsstand in der Schweiz (inkl. FL) liegen.

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht: nur anteilsmässige Übernahme, wenn der Streitwert CHF 100'000 übersteigt

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Voraussetzung

Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Versicherte Personen

Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des VCS-Mitglieds deponiert haben, in ihrer Eigenschaft als

  • Eigentümer, Halter und Lenker eines Landfahrzeuges oder auch Anhängers samt Zubehör

  • Fussgänger oder Rad-/Mofafahrer (einschliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbrett, Rollskis, Inline-Skates usw.), als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels

Zudem die Lenker die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Landfahrzeug zu benutzen, die Mitfahrer eines Landfahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird sowie die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser nach Eintritt eines versicherten Ereignisses stirbt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht: Verkauf, Tausch, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag etc.

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht bei Schutzbrief Welt)

  • Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten)

  • Mediation bis CHF 10'000 pro Fall

  • eine erste telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)

  • Reisekosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

Örtlicher Geltungsbereich

Der Gerichtsstand gilt in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten. Ausnahme: Für Ausweisentzug und das Fahrzeugvertragsrecht gilt der Gerichtsstand Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Alkohol oder Drogeneinfluss (Kürzung der Leistungen)

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Voraussetzung

Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied mit Privat-Rechtsschutz und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren, sind mitversichert. Zusätzlich

  • unmündige Kinder aus geschiedener Ehe des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts

  • unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben

  • die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis stirbt

  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (als Mieter oder Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Eigentumsrecht (Miteigentum/Stockwerkeigentum)

  • Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Opferhilfe (Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen)

  • Rechtsberatung (für Personen, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten; eine Konsultation, max. CHF 300 pro Jahr)

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht)

  • Mediation bis CHF 10'000 pro Fall

  • Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten); bis CHF 50'000 (ganze Welt)

  • eine erste telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)

  • Reisekosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsrecht, Mietvertragsrecht und Beratungs-Rechtsschutz in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten für Schadenersatz- und Strafrecht weltweit. Für alle andern Rechtsbereiche muss der Gerichtsstand in der Schweiz (inkl. FL) liegen.

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht: nur anteilsmässige Übernahme, wenn der Streitwert CHF 100'000 übersteigt

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

  • Urheber- und Patentrecht

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Verkehrsrechtsschutz

Voraussetzung

Für den Abschluss dieser Versicherung wird die VCS-Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Versicherte Personen

Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als VCS-Mitglied und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des VCS-Mitglieds deponiert haben, in ihrer Eigenschaft als

  • Eigentümer, Halter und Lenker eines Landfahrzeuges oder auch Anhängers samt Zubehör

  • Fussgänger oder Rad-/Mofafahrer (einschliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbrett, Rollskis, Inline-Skates usw.), als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels

Zudem die Lenker die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Landfahrzeug zu benutzen, die Mitfahrer eines Landfahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird sowie die Anspruchsberechtigten eines Versicherten, wenn dieser nach Eintritt eines versicherten Ereignisses stirbt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafanzeige nach Unfall

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Fahrzeug-Vertragsrecht: Verkauf, Tausch, Gebrauchsleihe, Hinterlegungsvertrag etc.

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall (Europa und Mittelmeerrandstaaten), resp. CHF 50'000 (ganze Welt, betrifft nur Schadenersatzrecht und Strafrecht bei Schutzbrief Welt)

  • Strafkautionen (Vorschuss): bis CHF 100'000 (Europa und Mittelmeerrandstaaten)

  • Mediation bis CHF 10'000 pro Fall

  • eine erste telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso einer zugesprochenen Forderung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Übersetzungskosten (interne Übersetzungskosten gedeckt)

  • Reisekosten

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme (nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit)

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

Örtlicher Geltungsbereich

Der Gerichtsstand gilt in ganz Europa sowie den Mittelmeerrandstaaten. Ausnahme: Für Ausweisentzug und das Fahrzeugvertragsrecht gilt der Gerichtsstand Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Alkohol oder Drogeneinfluss (Kürzung der Leistungen)

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer 6 Monate mit jährlicher Verlängerung durch Bezahlung der Prämie.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft VCS

Versicherungsträger

Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG

Hauptsitz

Bern

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen

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