Versicherung

Beim Leasing ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung obligatorisch. Die Ansprüche des Leasingnehmers aus der Vollkaskoversicherung werden bei einem Totalschaden an die Leasinggesellschaft abgetreten. Das heisst: Im Fall eines Totalschadens des Fahrzeuges wird die Auszahlung der Versicherung nicht an den Leasingnehmer, sondern an die Leasinggesellschaft geleistet. Dafür wird eine Zession seitens Leasingnehmer unterzeichnet. Darin erklärt sich der Leasingnehmer mit der Abtretung der genannten Ansprüche einverstanden.

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