Nettopreis des Fahrzeuges

Der Nettopreis des Fahrzeuges oder auch Barkaufpreis genannt muss auf dem Leasingvertrag aufgeführt sein. Es handelt sich um denjenigen Betrag, der die Finanzierungsgesellschaft tatsächlich für den Kauf des Fahrzeuges aufwenden muss. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  Katalogpreis des Fahrzeuges
- Individueller Rabatt
= Nettopreis des Fahrzeuges

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