In den Zinskosten ist der monatliche Zins eingerechnet, der Ihnen ab dem Zeitpunkt der
Fälligkeit der Monatsrechnung verrechnet wird.
Für die Berechnung der Zinskosten wurden folgende Annahmen getroffen:
Auswahl bei Teilzahlung:
- nein, nie: es wird immer der gesamte Monatsumsatz bei Fälligkeit bezahlt.
- ja, selten: es wird zweimal jährlich der Umsatz (abzüglich Pflichtrückzahlung) für zwei Monate als Teilzahlung verrechnet.
- ja, regelmässig: es wird dreimal jährlich der Umsatz (abzügl. Pflichtrückzahlung) für drei Monate als Teilzahlung verrechnet.
- ja, oft: es wird zweimal jährlich der Umsatz (abzügl. Pflichtrückzahlung) für fünf Monate verrechnet.
- ja, maximal: es wird stets der volle Umsatz (abzügl. Pflichtrückzahlung) als Teilzahlung verrechnet.
Der jeweils monatlich ausstehende Betrag setzt sich zusammen aus den Saldi der Vormonate, den aufgelaufenen Zinsen (inklusive Zinseszins) sowie des neu neuen Monatsumsatzes.