Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten ärgern sich über Telefonanrufe von Personen, die Versicherungen, Zeitungsabos, Werbefahrten, Wein oder anderes verkaufen wollen.
Per 1. April 2012 schützt die Werbesperre (Sterneintrag) im Telefonbuch gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3u) vor solchen Anrufen.
- Wenn Sie keine Werbeanrufe wollen, können Sie sich im Telefonbuch mit einem * eintragen.
- Wenn Sie sich durch Werbeanrufe nicht belästigt fühlen, brauchen Sie keinen Sterneintrag im Telefonbuch.
Prüfen Sie jetzt Ihre Angaben im Telefonbuch. Wir helfen Ihnen gerne.