Zuzüger (künftiger Wohnsitz in der Schweiz)

1. Wissenswertes zur Grundversicherung

Wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, bleiben Ihnen 3 Monate Zeit, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Ebenfalls auf diesen Termin müssen die Prämien rückwirkend bezahlt werden. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.
Hier finden Sie Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung)

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich (Leistungsübersicht). Zahnbehandlungen sind mit wenigen Ausnahmen nicht durch die Grundversicherung gedeckt.

Sparmöglichkeiten:

Wer durch einen Arbeitgeber ohnehin gegen Unfall versichert ist, kann z.B. ohne Risiko die Unfalldeckung ausschliessen .

Neben der Standard-Grundversicherung führen einige Krankenkassen auch Sparmodelle wie das Telmed-, das Hausarzt- oder das HMO-Modell. Diese Modelle gewähren einen Prämienrabatt.

Profitieren kann man darüber hinaus durch eine Erhöhung der Franchise.

Einkommensschwache Personen haben in der Schweiz zudem das Recht auf Prämienverbilligung. Die Details sind kantonal geregelt (Verzeichnis der kantonalen Stellen für die Prämienverbilligung).

Die Prämien sind generell abhängig vom künftigen Wohnort. Beachten Sie bitte, dass in der Schweiz das System der Kopfprämie gilt. Die Prämie für eine vierköpfige Familie setzt sich also aus zwei Erwachsenenprämien und zwei Kinderprämien zusammen.

Prämien vergleichen:

Machen Sie hier Ihren persönlichen Prämienvergleich für die Grundversicherung

 2. Was die Zusatzversicherungen zahlen

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Sie lassen sich in die Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterteilen. Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen.

Die ambulanten Zusatzversicherungen decken beispielsweise Leistungen für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Weiter werden Versicherungen angeboten für:

  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie Abonnemente für Fitnesscenter, Hallenbäder etc.
  • Schutzimpfungen und Impfungen vor Reisen
  • Bade- und Erholungskuren
  • Hauskrankenpflege und Haushalthilfen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hilfsmittel
  • Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten
  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie
  • Behandlungen im Ausland (auch temporär für Ferienaufenthalte)

Alle diese Leistungen sind in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen:

Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen. Aus der Grundversicherung werden nur die Kosten für die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton bezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur jene Fälle, die aus medizinischen Gründen zwingend einer Behandlung ausserhalb des Wohnkantons bedürfen.

Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Versorgung in einem Zweibettzimmer. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.

Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Versorgung in einem Einbettzimmer. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der privat Versicherten zuständig.

Flex-Modelle: Variante der Spitalversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten, für die Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten im von der Krankenkasse festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten.

Hotellerie-Modelle bieten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers ohne freie Arztwahl.

Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl auf eine kasseneigene Liste eingeschränkt, was zu günstigeren Prämien führt.

Zurück