Zusatzversicherungen

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.

Sie lassen sich in die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterscheiden (vgl. Grafik der möglichen Versicherungszweige).

Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Zusätze für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Weiter werden Versicherungen angeboten für:
  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie Abonnemente für Fitness Center, Hallenbäder etc.
  • Schutz- und Reiseschutzimpfungen
  • Bade- und Erholungskuren
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hilfsmittel
  • Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten
  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie
  • Behandlungen im Ausland (auch temporär für den Ferienaufenthalt) All diese Leistungen sind in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt.

    Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen:

    Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen. Aus der Grundversicherung werden nur die Kosten für die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton bezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur jene Fälle, die aus medizinischen Gründen zwingend einer Behandlung ausserhalb des Wohnkantons bedürfen.

    Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.

    Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der privat Versicherten zuständig.

    Flex-Modelle: Variante der Spitalversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten, für die Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten im von der Krankenkasse festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten.

    Hotellerie-Modelle bieten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers ohne freie Arztwahl.

    Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl auf eine kasseneigene Liste eingeschränkt, was zu günstigeren Prämien führt.

    Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen.

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