Administrativer Zuschlag bei Trennung von Grund- und Zusatzversicherung

Versicherte haben die Möglichkeit die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen abzuschliessen. Grundsätzlich hat die Krankenkasse, welche die Zusatzversicherung anbietet, die Möglichkeit einen administrativen Unkostenbeitrag zu verrechnen. Beinahe alle Krankenkassen verzichten aber auf diesen Zuschlag.

Mit der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit von einer günstigeren Grundversicherung zu profitieren, ohne auf die bewährte Deckung der Zusatzversicherung bei Ihrer angestammten Krankenkasse zu verzichten.


Stand: Dezember 2009
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