Spezialitätenliste (SL)

Die Spezialitätenliste enthält pharmazeutische Spezialitäten und industriell hergestellte Arzneimittel. Diese gelten als Pflichtmedikamente und werden nach Abzug der Kostenbeteiligung von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.

Limitierte Spezialitätenliste (SL Limitation): Diese Arzneimittel sind nur beschränkt kassenpflichtig. Die Übernahme durch die obligatorischen Grundversicherung kann von der Anwendung, der Menge, der Behandlungsdauer oder dem Alter des Versicherten abhängen.

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