- TIPP 1: Verschiedene Sparmodelle
Mit alternativen Versicherungsmodellen wie dem HMO-, Hausarzt-, Telmed- oder anderen Modellen können bis zu 25 Prozent Prämien eingespart werden. Klären Sie ab, ob Ihre Krankenkasse eines dieser Versicherungsmodelle in Ihrer Region anbietet.
- TIPP 2: Wahlfranchisen
Wer eine höhere Franchise wählt, beteiligt sich stärker an den Kosten bei Krankheit und/oder Unfall. Andererseits können so aber auch substanzielle Prämieneinsparungen realisiert werden. Den Krankenkassen steht es frei, folgende Franchisen zur Verfügung zu stellen:
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Altersgruppe |
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Gesetzliche Franchise |
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Wählbare Franchise |
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Kinder (bis 18 Jahre) |
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CHF 0 |
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CHF 100 |
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CHF 200 |
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CHF 300 |
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CHF 400 |
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CHF 500 |
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CHF 600 |
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Erwachsene (ab 19 Jahren) |
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CHF 300 |
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CHF 500 |
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CHF 1000 |
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CHF 1500 |
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CHF 2000 |
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CHF 2500 |
Bevor man sich für eine höhere Franchise entscheidet, sollte man sich der finanziellen Risiken im Fall einer schweren Krankheit bewusst sein. Der optimierte Franchisenrechner hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.
- TIPP 3: Grund- und Zusatzversicherungen können getrennt werden
Sie können die Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkasse abschliessen. Die Leistungen für die Grundversicherung sind klar definiert und bei jeder Krankenkasse gleich. Es gibt folglich nur wenige Gründe, weshalb man für die Grundversicherung nicht zur billigsten Krankenkasse wechseln sollte. Jede Krankenkasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen.
- TIPP 4: Spitaldeckung auf den Wohnkanton beschränken
Besonders für die Einwohner grosser Kantone mit einem entsprechend grossen und umfassenden medizinischen Dienstleistungsangebot kann sich diese Einschränkung lohnen. Kommt es zu einer Notfallbehandlung ausserhalb des Wohnkantons, werden die Spitaltaxen von der Kasse übernommen.
Übrigens: Die Grundversicherung reicht als Deckungsvariante allgemeiner Klasse weltweit (ausgenommen USA, Kanada, Australien, Japan), denn bei notfallmässigen Behandlungen im Ausland ist maximal der doppelte Betrag gedeckt, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
- TIPP 5: Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt von bis zu 10 Prozent. Sobald Sie nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann in Kraft, was eine Prämienerhöhung zur Folge hat. Die UVG-Versicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert.
Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG. Die UVG-Versicherten müssen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor.
- TIPP 6: Die Grundversicherung während des Militärdienstes sistieren.
Versicherte, die an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten, können die Grundversicherung gegen einen entsprechenden Nachweis während der Dienstzeit sistieren. Der Nachweis muss vor dem Dienst bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- TIPP 7: Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Liegt Ihr jährliches steuerbares Einkommen unterhalb einer bestimmten Höhe, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung durch Ihren Wohnkanton.
- TIPP 8: Jährliche Prämienbezahlung
Einige Krankenkassen gewähren Rabatte, wenn die Prämien einmal jährlich statt monatlich bezahlt werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob sie dies anbietet.