Die Sozialhilfe garantiert jedem Menschen in der Schweiz das so genannte Existenzminimum, sofern er sich legal im Land aufhält. Ziel der Sozialhilfe ist es, mittellosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Die Sozialhilfe entrichtet nur Unterstützungen für laufende Ausgaben wie den Grundbedarf, eine angemessene Wohnung, obligatorische Versicherungen, medizinische Behandlungen und Pflege (Grundversicherung), Fremdbetreuung und andere Aufwendungen, die notwendig erscheinen. Die Sozialhilfe finanziert nicht den Besitz, Unterhalt und Gebrauch von Personenwagen, sofern sie nicht dem Erhalt der Arbeitstätigkeit dienen oder vom gesundheitlichen Aspekt her notwendig sind, z.B wie bei Gehbehinderungen. Die Sozialhilfe saniert auch keine Schulden.
Alle Kantone haben eine andere Gesetzgebung in der Sozialhilfe. Doch vielfach ähneln sich die Regeln, da die meisten Kantone die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in den jeweiligen Sozialhilfeverordnungen gesetzlich vorschreiben.
Für genauere Angaben bezüglich Erlass bzw. Reduktion der Grundversicherungsprämie durch die Sozialhilfe konsultieren Sie bitte die
offiziellen Stellen der Kantone.